Immobilienkauf Spanien Steuerpflichten auch in Deutschland

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Immobilienkauf Spanien Besteuerung Eigennutzung, Verkauf

Trotz Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien, gibt es Steuerpflichten in beiden Laendern. 
 TIPP: Das geltende Doppelbesteuerungsabkommen gilt nicht fuer die Erbschaftssteuer, hier gibt es Sonderregelungen.

Ein Immobilienkauf in Spanien ist moeglicherweise eine Investition, nicht immer die Ferienimmobilie zur Eigennutzung.

Im folgenden die steuerlichen Grundlagen in Kuerze fuer eine natuerliche Person, die in Deutschland steuerlich ansaessig ist und in Spanien (Teneriffa, Mallorca, Andalusien, Katalonien) eine Immobilie erwerben moechte.
 
 Der Immobilienkäufer waere in Spanien steuerlich nicht ansaessig.(Nichtsteuerresident)


TIPP: Der erste Schritt ist die Einholung der spanischen Steuernummer, auch NIE= NIF genannt. Erst dann kann eine Immobilie gekauft oder durch Erbschaft oder Schenkung erworben werden.
 UNSER LEGALIUM SERVICE: VOLLABWICKLUNG IMMOBILIENKAUF IN SPANIEN. SIE MUESSEN SICH IN RECHTLICHER UND STEUERLICHER HINSICHT IN SPANIEN UM NICHTS KUEMMERN.
 
 A. Nach dem Immobilienkauf in Spanien unser Service:
 a. Eigennutzung: Einmal jaehrlich ist in Spanien die Eigennutzungssteuer im Modell 210 abzugeben.
 Steuersatz Spanien: 19%
 In Deutschland ist keine Steuererklaerung abzugeben.
 
 b. Vermietung in Spanien: Einmal im Jahr ist eine Gewinnsteuererklaerung abzugeben. (frueher galt die vierteljaehrliche Abgabe)
 Steuersatz Spanien 19%.
 
 Nach dem aktuellen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien und dem Art.6, muss zunaechst die spanische Steuerlast beglichen werden und dann nach Art.34c ESTG (deutsches Einkommensteuergesetz) entweder nach dem Anrechnungsprinzip die spanische Steuerlast auf die deutsche Einkommensteuerlast teilweise angerechnet werden oder die Abzugsmethode angewendet werden.

SteuerTIPP in Deutschland. In Einzelfaellen kann die Abzugsmethode (Spanische Steuerlast wird von der Besteuerungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer abgezogen, guenstiger sein)
 
 B. Vermoegenssteuer zahlt man in Spanien, ab 700.000 Euro (Teneriffa) Anschaffungskosten  fuer die spanische Immobilie, bzw wenn der Referenzwert 700.000 Euro ueberschreitet.
 Ausnahmen: Mallorca, Ibiza: Es gilt die Freigrenze von 3 Mio Euro oder Andalusien gar 3.7 Mio Euro.
 C. Immobilienverkauf in Spanien unser Service:
 Das spanische Nichtresidentensteuergesetz hat einen Steuersatz von 19% fuer den Veräusserungsgewinn festgelegt.
 TIPP: Optimale steuerliche Rechnungspruefung bei Investitionen (Mejoras) kann den Gewinn mindern und die Steuerlast senken.
 Unser Service. Gewinnsteuererklaerung nach Verkauf Ihrer Immobilie in Spanien und vollstaendige rechtliche und steuerliche Abwicklung des Immobilienverkaufes in Spanien, so dass keine Nachhaftung wegen Maengel oder steuerlichen Versaeumnissen entstehen kann.
 
 SteuerTIPP Deutschland: Hier gilt neben der 10 jaehrigen Spekulationsfrist und Art.23 ESTG auch die Steuerfreiheit, wenn eine eigengenutzte Ferienimmobilie verkauft wird.

Damit bliebe es bei einer Endbesteuerung mit 19% in Spanien und Deutschland.



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