Immobilienkauf Vollabwicklung im Jahre 2022 Gestoria Service Spanien, Mallorca, Teneriffa

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Immobilienkauf Spanien - Vollabwicklung mit Gestoria Service in ganz Spanien, insbesondere Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura,  Katalonien (Figueres, Sitges, Barcelona), Valencia, Andalusien.

Was ist ein Gestoria Service ?

Anders als in Deutschland kuemmert sich in Spanien der Notar nicht um die Grundbucheintragung, und ebensowenig um die Grunderwerbssteuerzahlung oder Ummeldungen von Strom, Wasser, Grundsteuer, sondern der Immobilienkäufer muss eine sogenannte Gestoria beauftragen.

Aus diesem Grunde hat unsere deutsch spanische Rechtsanwaltsanwalts und Steuerberaterkanzlei den Service um die Gestoria erweitert, so dass der Immobilienkauf in einer Hand sorglos fuer den Immobilienkäufer in Spanien abgewickelt werden kann.

Das Immobilienkaufservicepaket umfasst.
1. Juristische Vorkontrolle nach dem lokalen (Foralrecht Mallorca, Katalonien) und spanischen Recht
Grundbuchlastenfreiheitskontrolle und kein Eigentumsvorbehalt des Vorverkäufers weder im Grundbuch noch im Register fuer bewegliche Gueter, wenn ein Kraftfahrzeug oder Schiff miterworben wird.

2. Erstellung eines deutsch spanischen Vorkaufvertrages (arras) mit Schutzklauseln fuer den Immobilienkäufer

3. Zahlungsabwicklung ueber ein sicheres Kanzlei Treuhandkonto

4. Wahrnehmung des Notartermins

5. Grunderwerbssteuerzahlung und Einzahlung Steuerrueckbehalt beim Kauf vom Nichtsteuerresidenten

6. Ummeldungen von Strom, Wasser, Grundsteuer, Abfall.

7. Dauerhafte steuerliche Betreuung und Fiskalvertretung in Spanien und auf Wunsch Beantragung der touristischen Vermietungslizenz (Tipp aktuell Mallorca: Seit dem 11.2.2022 gibt es ein Moratorium von 4 Jahren bei ETV Lizenzen)

Sonderfall: Wenn Sie mit einer Hypothek erwerben, dann bieten wir zusaetzlich die vollstaendige rechtliche Kontrolle des Hypothekendarlehensvertrages an und die Durchfuehrung der 3 stufigen Hypothekenerstellung mit FIAE, FEIN und obligatorischen Aufklaerungstermin bei Bank und Notar.

Hintergrundwissen: Eigentumsvorbehalt, Ratenzahlung Immobilienkauf statt Hypothek

Als Alternative zu einer Hypothek zur Finanzierung der spanischen Immobilie gibt es auch die Ratenzahlung und der Verkäufer der Immobilie sichert sich mit einem Eigentumsvorbehalt ab. Der Eigentumsvorbehalt kommt aus dem Recht des Kfz Leasing, doch auch im Immobilienkaufgeschaeft findet man diese rechtliche Figur wie auch das sale and lease back.

Was ist ein Register für bewegliche Güter?

Das Register für bewegliche Güter ist ein öffentliches Register beim Justizministerium, in dem bewegliches Vermögen und Verträge (AGBs) oder Gerichts- und Verwaltungsbeschlüsse eingetragen sind. Das Grundbuch fuer Immobilien gehoert ebenso zum Justizministerium.

Was wird in diesem Register eingetragen?

Rechte auf

  • Schiffe und Flugzeuge
  • Kraftfahrzeuge
  • Industriemaschinen, Gewerbebetriebe und Investitionsgüter
  • Sicherheiten
  • Sonstige eintragbare bewegliche Güter, wie Schmuck, Kunstgegenstände

Wichtig: Es muss auch ein Eigentumsvorbehalt auf einem beweglichen Gut (Flugzeug, Kraftfahrzeug (Leasing, Renting) eingetragen werden.

Im Grundbuch werden Eigentumsrechte und Belastungen wie Hypotheken und andere dingliche Rechte eingetragen.

Welche Vorteile bietet die Eintragung?

Wie bei jedem öffentlichen Register, auch dem Grundbuch, gewährt die Eintragung dem Inhaber der Rechte an den beweglichen Gütern Rechtssicherheit. Durch die Eintragung werden alle Handlungen oder Rechte veröffentlicht, ein Dritter kann deren Unkenntnis nicht beanspruchen. Es besteht ein öffentlicher Glaube mit Gutglaubenswirkung gegenüber Dritten.
Aus diesem Grunde gibt es heutzutage keinen Immobilienkauf mehr, ohne dass der Verkäufer nicht vorher im Grundbuch eingetragen ist.
TIPP: Sollten Sie von einer Erbengemeinschaft eine Immobilie in Spanien erwerben, dann sind die Erben vorher im Grundbuch einzutragen.

Die Eintragung des Eigentumsvorbehalts beim Kauf und Verkauf von beweglichen Gütern und Immobilien

Wir empfehlen stets bei Mietkaufgeschäften und Abzahlungsgeschäften, Leasing, Renting von beweglichen Gütern, Industriemaschinen oder Fahrzeugen die Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes, als auch beim Immobilienverkauf, wenn der Immobilienkäufer eine Ratenzahlung vornimmt.

Durch diese Klausel behält der Verkäufer das Eigentum an den Gütern, Immobilie, bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises. Das Grundbuch hat oeffentlichen Gutglaubensschutz und damit kann niemand die Immobilie erwerben, ohne dass vorher der Eigentumsvorbehalt geloescht ist. Aus diesem Grund ist es von entscheidender Bedeutung, den Kaufvertrag in das Register für bewegliche Güter - Grundbuch einzutragen.

Wenn dies nicht geschieht und der Käufer die Immobilie weiterverkauft, gilt der Rechtsanspruch nur gegen den ersten Käufer, niemals gegen den nachfolgenden Käufer, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass nicht im guten Glauben gehandelt wurde.

Ist im Gegensatz der Eigentumsvorbehalt eingetragen, wird davon ausgegangen, dass der zweite Käufer von der Vereinbarung hätte Kenntnis haben können. Die Registrierung schützt den Inhaber vor den Auswirkungen eines späteren Vertrags, der dem eingetragenen Recht widerspricht. Der Erstverkäufer oder auch Hersteller oder Leasinggeber werden vor Eigentumsverlust geschützt.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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