Impressum auf Instagram: Pflicht? Was droht, wenn man kein Impressum hat?

  • 6 Minuten Lesezeit

Mit zunehmender Nutzung von Instagram kommt immer wieder die große Frage auf, ob auch auf Instagram-Profilen ein Impressum eingerichtet werden muss. Die klare Antwort lautet „ja“, auch auf jedem sozialen Netzwerk, insbesondere auch auf Instagram, kann eine Verpflichtung zur Erstellung eines Impressums entstehen.


Was ist ein Impressum?

Ein Impressum ist letztendlich nichts anderes, als die Angabe von Informationen über den Betreiber einer Website oder eines Accounts. Durch ein Impressum kann der Benutzer bzw. der Besucher der Seite feststellen, wer die Seite bzw. den Account betreibt, und wie er den Betreiber erreichen kann. Hintergrund des Impressums ist der Verbraucherschutz und die Förderung der Transparenz.


Gesetzliche Grundlagen der Impressumspflicht

Nicht jedes Instagram Profil benötigt ein Impressum, das wäre freilich zu weitgehend. Die Impressumspflicht besteht, wenn man sein Profil nicht nur zu rein privaten oder familiären Zwecken, sondern zumindest auch geschäftsmäßig nutzt. Diese Pflicht resultiert aus § 5 Telemediengesetz (TMG). Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit muss unserer Ansicht nach sehr weit verstanden werden. Das OLG Hamburg hat in einem Beschluss vom 03.04.2007 - 3 W 64/07 beispielsweise dargelegt, dass

„[…] die Entstehungsgeschichte der Norm [zeigt], dass mit diesem Tatbestandselement lediglich Internetangebote von privaten Anbietern und von Idealvereinen, mithin nicht-kommerzielle Angebote, aus dem Anwendungsbereich der Impressumspflicht ausgenommen werden sollten.“

Die Schwelle zur Impressumspflicht kann also sehr schnell erreicht sein. Es dürfte schon ausreichen, wenn Sie auf Ihrem Profil Ihren eigenen Unternehmenszweck fördern, also im Grunde Werbung für Ihr Geschäft oder Ihre Leistungen machen. Denn in diesem Fall dient Ihr Instagram Profil einem kommerziellen Zweck.

Ein Handwerker, der beispielsweise regelmäßig Fotos oder eine Story von seinen heutigen Tätigkeiten auf Instagram postet, dürfte Werbung in eigener Sache machen und somit auch seinen Unternehmenszweck fördern. In diesem Fall dürfte Ihr Account ohnehin auf Ihr Unternehmen gerichtet sein und somit eine Art „Fanpage“ Ihres Unternehmens darstellen. Hier kann sehr eindeutig gesagt werden, dass Sie ein Impressum benötigen. Denn in diesem Fall dürfte es sich um ein gewerbliches Konto handeln und eine Pflicht zur Erstellung eines Impressums liegt vor.


Impressumspflicht für private Nutzer?

Aber auch private Nutzer, können sehr schnell der Impressumspflicht unterliegen. In der Praxis erstellen häufig Personen ein privates Konto, auf dem auch überwiegend private oder familiäre Fotos oder Storys gepostet werden. Dann aber wird zwischendurch das Logo oder der Unternehmensname des eigenen Unternehmens oder gar der Link zur Homepage des Unternehmens veröffentlicht. Wir halten solche Konstellationen zwar für Grenzfälle, in der nicht ganz eindeutig gesagt werden kann, dass schon eine geschäftsmäßige Nutzung des Profils vorliegt. Allerdings sollten Sie sich bewusst machen, dass Sie sich mit derartigen Posts zumindest auf rechtlich unsicherem Boden bewegen. Denn durchaus fördern Sie entweder durch Ihre Posts die Produkte oder Dienstleistungen des eigenen oder möglicherweise eines anderen Unternehmens. Es kommt hierbei auch nicht darauf an, dass Sie eine Gewinnerzielungsabsicht haben. In diesen Fällen ist es aber immer sicherer ein Impressum zu haben, als es nicht zu haben.


Influencer & Impressum

Falls Sie als Influencer auf Ihrem Instagram Account Werbung machen oder durch Werbeproduktionen Einnahmen erzielen, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Profil kommerziell genutzt wird und ein Impressum muss entsprechend erstellt werden bzw. vorhanden sein. Aber auch in diesem Zusammenhang ist nicht notwendig, dass Sie tatsächlich Einnahmen erzielen oder eine Gewinnerzielungsabsicht haben, sondern ob für derartige Inhalte Ihres Accounts in der Regel ein Entgelt verlangt wird. Gerade jüngeren Influencern, die bislang überwiegend private Fotos gepostet haben, aber bald ihren ersten Werbepost veröffentlichen wollen, kann nur geraten werden, vorher ein Impressum zu erstellen.

Wie man sieht ist der Begriff der Geschäftsmäßigkeit ist sehr weit auszulegen. Sobald Sie dem Besucher Ihres Accounts Informationen über Ihr Geschäftsfeld oder das Geschäftsfeld eines anderen bereitstellen, dürfte dies letztlich dazu dienen, dem Besucher in Erinnerung zu bleiben. Dass Sie mit Ihren Informationen möglicherweise gar keine Einnahmen erzielen wollen, entbindet Sie aber nicht von der Impressumspflicht.


Jounalistische Inhalte? Möglicherweise Impressumspflicht

Die Verpflichtung zur Erstellung eines Impressums kann allerdings auch all diejenigen treffen, die auf ihrem Instagram Account journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlichen. Dann richtet sich die Impressumspflicht nach § 55 des Rundfunkstaatsvertrages.

In diesen Fällen ist aber notwendig, dass Beiträge gepostet werden, die der öffentlichen Meinungsbildung dienen und als presseähnlich eingestuft werden können. Ob Ihre Beiträge tatsächlich unter den ebenfalls sehr weit auszulegenden Begriff des „journalistisch-redaktionellen Angebotes“ fallen, ist immer im Einzelfall zu entscheiden. Sollten Sie ohnehin der Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz unterliegen und sich unsicher sein, ob Sie auch presserechtlich dazu verpflichtet sind ein Impressum zu haben, können Sie Ihr Impressum lediglich noch mit der Angabe eines „Verantwortlichen im Sinne des Presserechts“ ergänzen.

Es empfiehlt sich allerdings einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, sollten Sie kein Impressum erstellen wollen und es sich in Ihrem Fall um einen Grenzfall handelt.


Platzierung des Impressums

Instagram bietet allerdings nur sehr eingeschränkt Möglichkeiten an, sein Impressum sichtbar zu platzieren. Insoweit gilt allerdings die so genannte Zwei-Klick-Rechtsprechung, die der Bundesgerichtshof in einem Urteil bestätigte. Danach sollte das Impressum mit maximal zwei Klicks für einen Dritten erreichbar sein. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Dritte auch erkennen kann auf welchen Link er klicken muss, um das entsprechende Impressum zu erreichen.

Eine Verlängerung auf eine externe Seite wo das Impressum angezeigt wird, ist somit möglich. Wir empfehlen, in der Profilbeschreibung des Accounts sichtbar mit den Worten Impressum eine Verlinkung vorzunehmen. Sollten Sie Ihr Impressum nicht unmittelbar verlinken wollen, kann auch ein Link „Kontakt“ und ein weiterer Link „Impressum“ ausreichend sein.

Es sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die entsprechenden Links gut sichtbar oben in der Bio des Instagram Profils eingefügt werden. Hier muss allerdings darauf geachtet werden, dass der Link auch anklickbar ist.

Deutlich besser ist es, den Link in den Profilinformationen zu hinterlegen. In diesem Fall ermöglichen Sie es dem Besucher Ihres Profils direkt auf die verlinkte Internetseite zu klicken.


Inhaltliche Anforderungen

Aber auch inhaltlich muss ein Impressum den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das Telemediengesetz legt ebenfalls in § 5 TMG fest, sich Informationen verpflichtend angegeben werden müssen. Beispielhaft können in diesem Zusammenhang der Name und die Anschrift des Seitenbetreibers genannt werden. Ferner sollten Sie die Rechtsform ihres Unternehmens und die vertretungsberechtigte Person nennen, sowie weitere Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Faxnummer. Die reine Angabe eines Postfachs genügt aber nicht.

Je nach Rechtsform und Tätigkeit, sind allerdings weitere inhaltliche Angaben notwendig. Es ist zu empfehlen, dass nach Erstellung des Impressums eine rechtliche Prüfung erfolgt, um somit auf der sicheren Seite zu sein.


Nichtbeachtung des Impressums

Wenn Sie gegen die Impressumspflicht verstoßen, müssen Betroffene mit verschiedenen Strafen rechnen. Beispielsweise kann ein Konkurrent wegen Wettbewerbsverletzung eine Abmahnung aussprechen. Hier fällt insbesondere als negative Folge  die mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Zudem können Behörden Bußgelder bis zu 50.000 € verhängen.


Fazit

In Deutschland sind die Vorschriften zur Anbieterkennzeichnung sehr streng. Deshalb ist Anbietern dringend zu raten, sich bei Rückfragen hinsichtlich der Erstellung eines Impressums an einen Rechtsanwalt zu wenden. Die rechtliche Einbindung eines Rechtsanwalts kann schon erfolgen, wenn Sie sich unsicher sind, ob sie überhaupt ein Impressum benötigen. Anschließend sind die nötigen Informationen zusammenzustellen und das Impressum wird erstellt. Abschließend sind sie nur noch daran gehalten eine entsprechende Verlängerung auf ihrem Instagram Account vorzunehmen.


Über die Kanzlei Mutschke
Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist gefragte Rechtsexpertin und deutschlandweit bekannt aus den Medien (RTL, ntv, ZDF, sterntv, WDR etc.). Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Social Media-, Unternehmens- und Verbraucherrechts.
Auf TikTok hat die Kanzlei den ersten Anwaltskanal in Deutschland gegründet und berät dort ihre wachsende Followerschaft in allen rechtlichen Belangen. Die Kanzlei unterhält ebenfalls Kanäle auf Instagram, YouTube, Twitch etc.

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