Impressumspflicht für Vereine: Was Sie wissen müssen, um rechtliche Risiken zu vermeiden

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In Deutschland stellt sich für viele Vereine die Frage, ob sie auf ihrer Website ein Impressum führen müssen. Die Impressumspflicht ist durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt und soll sicherstellen, dass Anbieter von Telemedien klare und transparente Informationen über ihre Identität zur Verfügung stellen.

Impressumspflicht für Vereine

Gemäß § 5 DDG gilt die Impressumspflicht grundsätzlich für alle geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen digitalen Dienste. Dies bedeutet, dass eine Website ein Impressum enthalten muss, wenn sie „geschäftsmäßig“ betrieben wird. Die Frage, ob ein Verein geschäftsmäßig handelt, ist nicht immer eindeutig zu beantworten.

Geschäftsmäßigkeit und Vereine

Ein Verein handelt dann geschäftsmäßig, wenn seine Tätigkeit auf eine gewisse Dauer und Kontinuität ausgelegt ist, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Entgelt verlangt wird oder nicht. Diese Definition schließt daher auch nichtkommerzielle, gemeinnützige Vereine ein, die beispielsweise durch Mitgliedsbeiträge oder Spenden finanziert werden.

Beispiel:

Ein Sportverein, der eine Website betreibt, auf der er über seine Aktivitäten informiert, Trainingszeiten veröffentlicht und neue Mitglieder wirbt, handelt geschäftsmäßig. Folglich ist er verpflichtet, ein Impressum zu führen.

Inhalte des Impressums

Das Impressum muss in der Regel folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Vereins
  • Vertretungsberechtigte Personen   (Vorstand)
  • Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Bei eingetragenen Vereinen: Angaben zum Vereinsregister und die Registernummer
  • Ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Ggf. Hinweise auf die zuständige Aufsichtsbehörde

Diese Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Dies bedeutet, dass das Impressum auf der Vereinswebsite über einen klar benannten Link mit maximal zwei Klicks erreichbar sein muss, z.B. „Impressum“.

Folgen eines fehlenden Impressums

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann rechtliche Konsequenzen haben. Dazu zählen insbesondere Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen sowie Bußgelder durch die zuständigen Behörden.

Rechtstipp:

Vereine sollten sich stets bewusst sein, dass auch nicht-kommerzielle Websites unter die Impressumspflicht fallen können. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, ist es ratsam, ein vollständiges und korrektes Impressum auf der Vereinswebsite zu führen. Bei Unsicherheiten oder speziellen Fragen empfiehlt es sich, rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Verein alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und mögliche rechtliche Konsequenzen vermieden werden.

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Foto(s): pixabay


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