In drei Schritten zur eigenen Marke – machen Sie sich unverwechselbar!

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Marken machen einzigartig!

Durch eine klangvolle und richtig geschützte Marke für Ihre Produkte, Dienstleistungen und Ihr Unternehmen kennzeichnen Sie die Herkunft Ihrer Angebote und heben sich von der Konkurrenz ab. Mit Ihrer Marke verbinden Ihre Kunden Qualität und Charakter.

Nehmen Sie sich also einen Moment Zeit: Es sind nur 3 Schritte zum Schutz der eigenen Marke.

1. Das Zeichen

Suchen Sie sich ein Zeichen aus, dass Sie dauerhaft verwenden möchten. Googlen Sie oder lassen durch eine spezialisierte Kanzlei eine Markenprüfung durchführen.

2. Der Schutzbereich

Der Schutzumfang der Marke bestimmt sich danach, für welche Produkte und Dienstleistungen und in welchem geografischen Schutzgebiet Sie die Marke schützen wollen. Sie können auch überlegen, was Sie in Zukunft einmal machen wollen, weil bei einer deutschen Marke direkt 3 Klassen enthalten sind. Lassen Sie sich bei der Entscheidung helfen, ob eine Deutsche Marke, eine Unionsmarke (bisher: EU-Gemeinschaftsmarke), eine Auslandsmarke oder auch eine internationale Registrierung Ihrer Basismarke sinnvoll ist.

3. Das Eintragungsverfahren

Dann muss die Marke angemeldet werden. Das können Sie selbst tun oder Sie vertrauen einem spezialisierten Anwalt. Später können Sie sich fragen, ob die Marke professionell überwacht werden soll.

Diese drei Schritte stellen die Schritte dar, die auf jeden Fall gegangen werden müssen. Alle anderen können Sie mit Ihrem Anwalt besprechen.


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