Indexzertifikate (hier Lehman Brothers)
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Der Kundenberater muss beim Verkauf von Indexzertifikaten den Käufer/Anleger über die zweifelhafte Bonität des Emittenten aufklären, wenn Verdachtsmomente bestehen, dass dessen Zahlungsfähigkeit in Gefahr ist. Die Aufklärungspflicht umfasst den Hinweis auf den möglichen (Total-)Verlust des investierten Kapitals für den Fall der Insolvenz (so i.E.: BGH, Urt. v. 27.09.2011 - XI ZR 182/10).
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