Infinus: Checkliste für betroffene Anleger

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Die Razzia bei der Infinus AG betrifft 25.000 Gläubiger. Jeder von ihnen möchte wissen, was er tun muss bzw. tun kann.

Eine Checkliste und Handlungsübersicht, welche Schritte Sie selbst einleiten bzw. was Sie mit anwaltlicher Unterstützung unternehmen können, finden Sie hier:

Für Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung

1. Forderungen zur Tabelle anmelden

- Selbst erledigen und/oder
- Auf Insolvenzverwalter vertrauen oder
- Mit anwaltlicher Hilfe (€ 250,00 zzgl. MwSt.)
 Bitte übergeben Sie uns folgende Unterlagen: Belege zu Ihrer  Geldanlage (Orderschuldverschreibung oder Genussschein oder  „nachrangiges Darlehen") einschließlich Zahlungsbelege und  Zinsabrechnungen.

2. Bei Genussscheinen

- Vorsorglich Anfechtung erklären (ab 2011)
- Bei Ablehnung
     -  Voraussichtliche Quote abwarten
     -  Risikobewusst entscheiden

3. Antrag EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandels- unternehmen)

- Selbst erledigen oder
- Mit anwaltlicher Hilfe

Für Betroffene mit Rechtsschutzversicherung

1. Alle Maßnahmen, die auch ohne Rechtsschutz erfolgen sollten (siehe oben)

2. Rechtsschutz prüfen
- Eigene Anfrage bei RSV
- Vordruck für Anfrage von uns
- Ablehnung prüfen lassen (pauschal € 100,00 zzgl. MwSt.) 
     Erforderliche Unterlagen: Ablehnungsschreiben, Versicherungsschein  sowie (ganz wichtig!) die   Versicherungsbedingungen.

3. Mit Deckung - Termin bei RA
- Vorgehen gegen Vermittler

- Vorgehen gegen Beschuldigte
      Welche Unterlagen werden vom Mandanten im Falle von Schadenersatzforderungen benötigt?

      - Prospekte/Informationen zur Wertanlage
      - sämtliche Verträge
      - Beratungsprotokoll
      - Gedächtnisprotokoll zum Beratungsgespräch mit Ort, Datum, Teilnehmern, ggf. Ihren Fragen und Aussagen der Vermittler

Bitte kontaktieren Sie uns bei anwaltlicher Beauftragung unter
Tel.: (03 51) 80 71 8-89 bzw. E-Mail: inkasso@dresdner-fachanwaelte.de

Ansprüche gegen Infinus und Future Business (FUBUS)
Mandantenhandreichung für die Rechtsschutzversicherung

Für diejenigen geschädigten Anleger, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellt sich die Frage, ob diese die im Rahmen der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen entstehenden Kosten eines Rechtsanwalts und gegebenenfalls entstehende Gerichtskosten übernehmen muss. Eine eindeutige Antwort ist an dieser Stelle leider nicht möglich, es empfiehlt sich jedoch in jedem Falle, dass eine entsprechende Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung gestellt wird. Hierfür kann das nachfolgende Musterschreiben verwendet werden. Sollte der Rechtsschutzversicherer ablehnen, bieten wir Ihnen eine Überprüfung der Ablehnungsentscheidung an. Für diese Prüfung berechnen wir pauschal 100,00 € netto (119,00 € brutto).

Muster für eine Deckungsanfrage:

"Betreff:  Versicherungsschein-Nr.: Ansprüche wegen Falschberatung vom [bitte Datum der Beratung durch  Finanzmakler einsetzen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit bitte ich um Deckungsschutz zunächst für meine außergerichtliche Interessenvertretung durch einen Rechtsanwalt.

Am [Datum] wurde ich durch den Finanzanlagenvermittler [Name] wegen einer Kapitalanlage beraten. Wie sich nunmehr herausgestellt hat, war die Beratung fehlerhaft und es ist mir ein Schaden in Höhe von [Betrag] € entstanden [ggf. weitergehenden Sachverhalt darstellen].

Beigefügt erhalten Sie das Beratungsprotokoll und die weiteren Unterlagen betreffend meiner Anlage in Kopie.

Mit freundlichen Grüßen"

Für den Fall, dass Ihre Rechtsschutzversicherung eine Ablehnung erteilt hat und Sie dies durch uns prüfen lassen möchten, benötigen wir folgende Unterlagen zum Termin:
Ablehnungsschreiben, Versicherungsschein sowie (ganz wichtig!) die Versicherungsbedingungen.

Zur Prüfung der Deckungsablehnung Ihrer Rechtsschutzversicherung kontaktieren Sie uns unter
Tel.: (03 51) 80 71 8-68 bzw. E-Mail: cfischer@dresdner-fachanwaelte.de

Weitere Informationen, aktuelle Urteile und Termine sowie eine Anwaltsübersicht und unsere Serviceleistungen finden Sie im Internet unter www.dresdner-fachanwaelte.de.


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