Infinus-Gruppe – Prosavus AG Insolvenzverwalter fordert Ausschüttungen zurück – Möglichkeiten prüfen

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Zurzeit erhalten viele Anleger, die in Genussrechte der Prosavus AG (Infinus-Skandal) investiert haben, ein Schreiben des Insolvenzverwalters, in dem dieser von ihnen die erhaltenen Ausschüttungen zurückfordert. Die Prosavus-Anleger sehen sich nun zum Teil erneut mit erheblichen Forderungen konfrontiert – und das, obwohl sie schon einen erheblichen Teil des in die Genussrechte investierten Kapitals verloren haben.

Dennoch lohnt sich hier ein genauerer Blick – denn die auf die Genussrechte erfolgten Zinszahlungen können vom Insolvenzverwalter nicht ohne Weiteres zurückgefordert werden. Anleger sollten sich dagegen zu Wehr setzen.

Hintergrund ist folgender: Der Insolvenzverwalter der Prosavus AG beruft sich vorliegend selbst darauf, die Ausschüttungen als „unentgeltliche Leistungen“ anzufechten. „Die Ausschüttungen sind unseres Erachtens aber gerade nicht unentgeltlich, sondern stellen – vergleichbar mit Zinszahlungen auf ein Darlehen – das ,Entgelt‘ für die Überlassung des Kapitals in Form von Genussrechten dar. Die Ausschüttungen aus den Genussrechten sind demnach nicht mit Ausschüttungen aus einer ,klassischen‘ Unternehmensbeteiligung vergleichbar und können somit im Insolvenzverfahren nicht ohne Weiteres zurückgefordert werden“, erläutert Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Geschäftsführerin der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Möglichkeiten prüfen lassen

Die Ausschüttungen aus den Genussrechten sind demnach nicht mit Ausschüttungen aus einer „klassischen“ Unternehmensbeteiligung vergleichbar und können somit im Insolvenzverfahren nicht ohne Weiteres zurückgefordert werden.

KAP Rechtsanwälte in München, Hamburg, Frankfurt und Stuttgart vertreten seit Jahren eine Vielzahl von Prosavus-/Infinus-Geschädigter. Gern können Sie sich an uns wenden.


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