MS Franklin Strait: Insolvenzverwalter fordert Ausschüttungen zurück! Möglichkeiten der Anleger!

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In Sachen MS Franklin Strait GmbH & Co. KG fordert der Insolvenzverwalter Tim Beyer inzwischen, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweisen, von Anlegern die erhaltenen Auszahlungen zurück. Von dem geschlossenen Fonds hatten Anleger in der Regel in den Jahren 2006 bis 2010 Auszahlungen erhalten, die der Insolvenzverwalter nun zurück fordert, bei einem Anleger z. B., der sich bei Dr. Späth & Partner gemeldet hat, einen Betrag in Höhe von über 12.000,- €

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Betroffene Anleger sollten hierbei die kurze Frist beachten, in einem uns vorliegenden Fall datierte das Zahlungsaufforderungsschreiben der Kanzlei, die den Insolvenzverwalter vertritt, vom 07.06, zugestellt wurde es beim Anleger am 14.06. und die vollständige Rückzahlung soll bereits bis 23.06.2017 erfolgen.“

Doch Anleger aufgepasst:

Dr. Späth & Partner weisen darauf hin, dass die geltend gemachten Forderungen des Insolvenzverwalters nicht einfach ungeprüft und vorschnell bezahlt werden sollten.

Soweit sich der Insolvenzverwalter z. B. darauf beruft, dass die Entnahmen nicht aus Gewinnen, sondern lediglich aus der Liquidität heraus erfolgt seien, ist zu prüfen, ob diese Behauptung richtig ist.

Selbst wenn sie richtig sein sollte, sollten Anleger prüfen, ob sie dann zur Rückzahlung verpflichtet wären.

Außerdem seien Anleger darauf hingewiesen, dass sie unbedingt prüfen sollten, ob sie nicht z. B. mit eventuellen Schadensersatzansprüchen, z. B. gegen die Vermittler oder den Treuhänder, aufrechnen könnten.

Dr. Späth & Partner empfehlen daher Anlegern, nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern sich umgehend durch einen versierten Rechtsanwalt gegen die Rückforderung vertreten zu lassen.

Außerdem weisen Dr. Späth & Partner betroffene Anleger durch ihre Erfahrung aus hunderten von Insolvenzanfechtungsfällen darauf hin, dass in vielen Fällen oftmals zumindest eine vergleichsweise Einigung mit dem Insolvenzverwalter möglich ist, wodurch die geltend gemachten Forderungen oftmals zumindest deutlich reduziert werden können und somit oftmals eine Klage des Insolvenzverwalters vermieden werden kann.

Aufgrund der kurz gesetzten Frist sollen Anleger jedoch nochmals darauf hingewiesen werden, dass Eile geboten ist.

Betroffene Anleger, die von Insolvenzanfechtungen des Insolvenzverwalters betroffen sind, können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden.



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