Infinus und Future Business KG: Zu den Rückkaufswerten der Versicherung

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Zu den Versicherungswerten ist am 17.12.2013 von Fonds professionell online Stellung genommen worden („Bei welchen Versicherern die Infinus-Gruppe Millionen investierte", Fonds professionell). Danach sind wohl erhebliche Werte bei Versicherern vorhanden, die in die Insolvenzmasse fließen. Doch wie sind sie zu bewerten? 

Die Werte bei den kapitalbildenden Lebensversicherungen (und LV-Fonds) wären anzusetzen mit 60 % des jeweiligen Rückkaufswertes. Dieses entspricht versicherungsrechtlicher Praxis. Dieser Wert von 60 % wird berechnet vom Rückkaufswert. Der Rückkaufswert stellt den Betrag aus Prämieneinzahlungen minus Verwaltungskosten und Provisionen dar. Das sind ca. 10 bis 15 % der Prämien. 

Sollte der Grundsatz der „ungerechten Bereicherung" greifen, was zu prüfen wäre, könnte auch eine Erstattung der eingezahlten Prämien in Betracht kommen (klassische Rückabwicklung nach negativem Interesse).

Eine Interessengemeinschaft, in der sich alle über ihre Rechte unverbindlich und kostenfrei unterrichten können, ist die geeignete Plattform. Über eine Interessensgemeinschaft kann die sofortige Auszahlung der Quote durchgesetzt werden. Die 25.000 Geschädigten sind bislang noch unzureichend organsisiert. Die Interessengemeinschaft Infinus AG wird durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, vertreten. Geschädigte können sich unter der Telefonnummer 0421/321121 oder bei dem 24-h-Dienst unter 01724107745 melden.



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