Inflation macht auch vor Mieten keinen Halt

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Die steigende Inflationsrate macht sich bald auch für Mieter in Deutschland bemerkbar. Erst kürzlich hat Deutschlands größter Wohnungskonzern Vonovia eine deutliche Mieterhöhung angekündigt. Die Inflationsrate liegt derzeit bei knapp 8 Prozent. Steigende Preise machen auch vor Vermietern keinen Halt, sodass eine teilweise Umwälzung auf den Mieter für die Vermieter wohl unausweichlich sein wird, um nicht selbst vor ernsthaften Schwierigkeiten zu stehen. Eine Mieterhöhung darf jedoch nicht ohne Weiteres einfach vorgenommen werden. Sie unterliegt gewissen Vorschriften, die beachtet werden müssen. Je nach Mietvertrag gelten andere Regelungen zum Thema Mieterhöhung. Bei einem Standardmietvertrag ist neben der Kappungsgrenze auch der Umstand zu beachten, dass die Miete zuvor ein Jahr unverändert gewesen sein muss, um eine Mieterhöhung wirksam durchsetzen zu können. Die Mieterhöhung bedarf zudem einer Begründung. Eine Obergrenze bei inflationsbedingter Mieterhöhung gibt es nur bedingt. Wir raten den Mietern, vor der Zustimmung zur Mieterhöhung sorgfältig zu prüfen, ob die Mieterhöhung berechtigt ist.


Neben der steigenden Kaltmiete wird aber insbesondere ein enormer Anstieg der Nebenkosten erwartet. Dies hängt nicht zuletzt mit der Ukraine-Krise zusammen, die zu der in den Medien immer wieder erwähnten Gas-Knappheit geführt hat. Auch die Öl-Preise sind stark angestiegen, so dass Vermieter mittlerweile fast doppelt so viel für Öllieferungen zahlen, wie im letzten Jahr. Mieter müssen sich also auf hohe Nachzahlungen einstellen, weil die gezahlten Vorauszahlungen die mittlerweile stark gestiegenen Energiekosten nicht mehr decken. Hierzu ist der Vermieter auch ohne Weiteres berechtigt. Der Vermieter sollte übrigens die Vorauszahlungen rechtzeitig an den derzeitigen Markt anpassen, um in Zukunft nicht von hohen Nachzahlungen überrascht zu werden. Für den Mieter lohnt sich evtl. eine vorsorgliche Rücklage.


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