Influencer und Steuerhinterziehung - Risiken vermeiden

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Influencer und Content Creator erzielen durch ihre Aktivitäten in sozialen Medien oft erhebliche Einnahmen – sei es durch bezahlte Kooperationen, Sachleistungen oder exklusive Einladungen. Wer seine steuerlichen Pflichten nicht kennt oder ignoriert, riskiert nicht nur hohe Nachzahlungen, sondern auch ernsthafte steuerrechtliche Konsequenzen bis hin zu einem Steuerstrafverfahren. Daher ist es entscheidend, sich über die steuerlichen Anforderungen im Klaren zu sein und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Steuerliche Pflichten für Influencer

Influencer werden steuerlich in der Regel als Gewerbetreibende eingestuft, was verschiedene Steuerarten betrifft:

  • Einkommensteuer: Alle Einnahmen – unabhängig davon, ob sie in Geld oder Sachwerten bestehen – sind einkommensteuerpflichtig.
  • Umsatzsteuer: Sobald der Jahresumsatz 22.000 € übersteigt, greift die Regelbesteuerung, und es muss Umsatzsteuer vereinnahmt und abgeführt werden.
  • Gewerbesteuer: Diese fällt an, wenn der jährliche Gewinn den Freibetrag von 24.500 € überschreitet.

Es ist wichtig, alle Einnahmen und Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren, um eine korrekte Steuererklärung abgeben zu können.

Sachleistungen und geldwerte Vorteile

Neben monetären Vergütungen erhalten Influencer häufig Sachleistungen oder andere Vorteile, die ebenfalls steuerlich relevant sind:

  • Produktzusendungen (PR-Samples): Unternehmen senden Influencern oft kostenlose Produkte zur Bewerbung. Diese gelten als Einnahmen und müssen entsprechend versteuert werden.
  • Kostenübernahmen: Übernimmt ein Kooperationspartner Kosten für Reisen, Unterkünfte oder Veranstaltungen, so stellen diese geldwerte Vorteile dar, die der Einkommen- und gegebenenfalls der Umsatzsteuer unterliegen.
  • Nutzung von Luxusgütern: Die Bereitstellung von Luxusartikeln oder -dienstleistungen zur Nutzung kann als tauschähnlicher Umsatz betrachtet werden und somit umsatzsteuerpflichtig sein.

Steuerpflicht bei Auslandsaufenthalten

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass bei einem Wohnsitz oder längeren Aufenthalten im Ausland keine Steuerpflicht in Deutschland besteht. Entscheidend ist jedoch der Mittelpunkt der Lebensinteressen. Wer regelmäßig in Deutschland tätig ist oder hier Einkünfte erzielt, bleibt in der Regel steuerpflichtig, unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Ausland.

Empfehlung: Professionelle Beratung

Angesichts der komplexen steuerlichen Anforderungen ist es ratsam, frühzeitig einen Fachanwalt für Steuerrecht oder einen Steuerberater zu konsultieren. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, steht Ihnen mit seiner Expertise zur Seite. Mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel ist er bundesweit als Strafverteidiger tätig. Sie können sich jederzeit per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite an ihn wenden. Ein erstes Orientierungsgespräch mit Dr. Maik Bunzel ist für Sie kostenlos. Kontaktieren Sie ihn unter der Telefonnummer: 0151 21 778 788.

Fazit

Für Influencer ist es unerlässlich, sich über ihre steuerlichen Pflichten im Klaren zu sein und diese gewissenhaft zu erfüllen. Eine professionelle Beratung kann helfen, Risiken zu minimieren und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Foto(s): Maik Bunzel

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