Steuerhinterziehung als Influencer?

  • 5 Minuten Lesezeit

Die Finanzbehörden haben zunehmend ein wachsames Auge auf Blogger, YouTuber und andere Berufsgruppen, die unter der Bezeichnung „Influencer“ zusammengefasst werden. Warum?

Erfolgreiche Vollzeit-Influencer verdienen ihr Geld im Wesentlichen damit, Produkte im Netz zu präsentieren, und dafür von den Herstellern Werbeverträge, Vergünstigungen und Gratisprodukte zu erhalten. Je mehr Klicks bzw. Follower man aufweisen kann, umso interessanter ist man als Werbepartner, aber umso eher wird auch das Finanzamt aufmerksam. Da sich im noch jungen Berufsbild „Influencer“ der private und der berufliche Steuerzweig überschneiden, ist die Frage, was hier wie zu versteuern ist, nicht für jeden auf Anhieb zu durchschauen. Werden dann bei einer Betriebsprüfung im Abgleich mit der Steuererklärung Unregelmäßigkeiten gefunden, steht rasch der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum. Die Konsequenzen die daraus folgen können, sind nicht zu unterschätzen.

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie:


  • Welche Steuern Influencer zahlen müssen

  • Ob Gratisprodukte versteuert werden müssen

  • Was Steuerhinterziehung bedeutet

  • Wie Steuerhinterziehung bestraft wird

  • Was man tun sollte, wenn man Steuern hinterzogen hat

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben, stellen Sie sie uns einfach per WhatsApp!


Welche Steuern müssen Influencer zahlen?


Welche Steuern zu zahlen sind, ist davon abhängig, wie genau ein Influencer seine Tätigkeit gestaltet. Im Zweifelsfall kann ein Gespräch mit einem Fachanwalt Klarheit schaffen.


a) Einkommenssteuer

Ein selbständig (als Freiberufler) agierender Influencer, der regelmäßig (beispielsweise durch ein Video pro Woche) seine Tätigkeit ausübt, um damit Gewinne zu generieren, betreibt damit ein Gewerbe, und ist potentiell einkommenssteuerpflichtig (§ 15 EStG). Sobald sämtliche Einnahmen eines Jahres zusammengerechnet den Grundfreibetrag von 10.908 € (im Jahre 2023) überschreiten, muss eine Einkommenstteuererklärung gemacht werden. Für diesen Fall sollte man, auch wenn man mit einer regelmäßigen Tätigkeit als Influencer noch kaum etwas verdient, sauber Buch über seine Einnahmen und Ausgaben führen.


b) Gewerbesteuer

Wenn der Gewerbeertrag (also der reine Gewinn aus einem Gewerbebetrieb) 24.500€ überschreitet, besteht eine Gewerbesteuerpflicht. Wie hoch genau die Steuer ist, richtet sich nach dem sogenannten Hebesatz am Ort, wo man seiner Tätigkeit nachgeht. Unter Umständen ergibt sich, dass durch Kürzungen und Anrechnung der Gewerbesteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung gar keine spürbare Steuerbelastung besteht. Nichts desto trotz muss die Steuererklärung gemacht werden.


c) Umsatzsteuer

Wer als Influencer selbständig und regelmäßig Einnahmen erzielt, gilt als Unternehmer und ist damit in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig. Eine jährliche Umsatzsteuererklärung ist also ein Muss, egal, ob hohe Gewinne erzielt werden oder nicht. Ob man anschließend gemäß § 19 UStG als Kleinunternehmer eingestuft wird, und damit keine Umsatzsteuer zahlen muss, hängt von Jahr zu Jahr von den konkreten Umsätzen ab.

Wer regulär als Unternehmer Umsatzsteuer zahlen muss (19 %), kann sich im Gegenzug die Vorsteuer aus Rechnungen der Geschäftspartner erstatten lassen. Hierzu muss allerdings eine Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich beim Finanzamt eingereicht werden.

Das alles klingt unübersichtlich in kompliziert, und das ist es auch. Um ganz sicher zu gehen, dass man seine eigenen Steuerpflichten kennt, und weiß, was genau zu tun ist, lohnt es sich, sich von einem Steuerberater oder Anwalt beraten zu lassen.


Müssen Gratisprodukte versteuert werden?


Prinzipiell sind Gratisprodukte die man zum Testen erhält, Werbegeschenke, gesponserte Reisen, freie Hotelunterbringungen usw. steuerpflichtig. Wie hoch die Steuer ist, hängt vom Marktwert des erhaltenen Geschenks ab. Einkommenssteuer wird erst bei einem Produktwert ab 10€ fällig. Manche Vertragspartner übernehmen die Versteuerung auch selbst, oder geben, um an diesem Ende zu sparen, Testprodukte nur leihweise heraus. Falls dies jedoch nicht der Fall ist, muss der Influencer alle Sachzuwendungen umsatzsteuerlich und einkommenssteuerlich versteuern. Daher gilt auch hier: Eine saubere Buchführung ist extrem wichtig!

Bereits Flüchtigkeitsfehler in der Rechnungsstellung, nicht fristgerechte Einreichung der Steuererklärung, oder kleine Lücken in der Buchführung können den Verdacht auf Steuerhinterziehung begründen!


Was bedeutet Steuerhinterziehung?


Der Tatbestand der Steuerhinterziehung ist in § 370 AO geregelt.

Strafbar macht sich, wer mit Absicht falsche Angaben gegenüber den Finanzbehörden macht, um sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen. Konkreter heißt das: Wer potentiell steuerpflichtig ist, und keine Steuererklärung einreicht, diese zu spät einreicht, darin Posten auslässt oder falsch angibt, muss mit einer Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung rechnen. Die Folge sind Ermittlungen durch die Finanzbehörden, evtl. Hausdurchsuchungen und im ungünstigsten Falle ein öffentliches Gerichtsverfahren, das eine künftige Betätigung als Influencer ausschließen dürfte.


Wie wird Steuerhinterziehung bestraft?


Gemäß § 370 AO wird Steuerhinterziehung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren bestraft. Allerdings sind Freiheitsstrafen selten und werden, wenn überhaupt, zur Bewährung ausgesetzt. Es ist also vor allem mit Geldstrafen zu rechnen. Hinzu kommen die Steuernachzahlungen plus Zinsen und Säumniszuschlägen, was den völligen finanziellem Ruin bedeuten kann. Dass eine öffentlichkeitswirksame Verurteilung wegen Steuerhinterziehung auch das Ende aller Zusammenarbeit mit Werbepartnern und damit das Ende der Influencer-karriere bedeutet, braucht kaum erwähnt zu werden.

Daher ist dringend dazu zu raten, sich möglichst frühzeitig gewissenhaft mit der eigenen Steuerpflicht auseinander zu setzen, um sich nichts zu schulden kommen zu lassen. Spätestens, wenn man als Influencer tätig ist, und feststellt, dass man einer bereits bestehenden Steuerpflicht nicht nachgekommen ist, ist es höchste Zeit, zu handeln.


Was soll ich tun, wenn ich Steuern hinterzogen habe?


Wer selbst auf ein steuerliches Versäumnis aufmerksam wird, bevor die Behörden Ermittlungen aufnehmen, kann einer Strafe durch eine Selbstanzeige entgehen! Hierzu muss eine vollständige Nacherklärung der Steuer eingereicht und die fehlenden Beträge umgehend nachgezahlt werden.

Bei diesem Schritt ist es sinnvoll, einen Anwalt hinzu zu ziehen.

Wenn die Finanzbehörden jedoch einmal Lunte gerochen und Ermittlungen aufgenommen haben, ist es für die eigene Initiative zu spät, und eine Selbstanzeige hat keine strafbefreiende Wirkung mehr. Dann gelten die beiden goldenen Regeln:


1. Schweigen ist Gold. Vermeiden Sie unbedingt, sich unabsichtlich selbst durch eine Aussage zu belasten und sagen Sie nichts.


2. Ab zum Anwalt. Was Sie jetzt brauchen, ist ein erfahrener Strafverteidiger, der die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen und darauf basierend eine möglichst wirksame Verteidigungsstrategie für Sie erarbeiten kann.


Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und durch jahrelange bundesweite Tätigkeit in Steuerstrafsachen erfahren.


Kontaktieren Sie uns!




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.

Beiträge zum Thema