Infos zur Winterreifenpflicht

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Welche Reifen sind vorgeschrieben?

Die StVO regelt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen geeignete Reifen zu benutzen sind. Es müssen jedoch nicht zwingend Winterreifen sein. Ausreichend sind M+S-Reifen bzw. Reifen mit einem Berg- oder Schneeflockensymbol.

Wann sind diese Reifen Pflicht?

Winterreifen bzw. M+S-Reifen sind laut StVO bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zwingend zu benutzen. Ein fester Zeitraum für die Benutzung dieser Reifen wird nicht vorgeschrieben. Die umgangssprachliche Regel „Oktober bis Ostern“ ist nicht gesetzlich definiert.

Gibt es Ausnahmen?

Lkw und Busse müssen nur die Antriebsachsen mit Winterreifen bzw. M+S-Reifen ausstatten. Land- u. forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht komplett befreit.

Was droht bei einem Verstoß?

Wer gegen die Winterreifenpflicht verstößt, muss mit 60 EUR Bußgeld und 1 Punkt rechnen. Kommt es wegen falscher Bereifung zu einer Verkehrsbehinderung, erhöht sich das Bußgeld auf 80 EUR.

Wer wird bestraft?

Adressat des Bußgeldbescheides ist ausschließlich der jeweilige Fahrer des Fahrzeugs, nicht der Halter.

Folgen für die Kaskoversicherung?

Führt die Benutzung von Sommerreifen zu einem Unfall mit Beschädigung des eigenen Fahrzeugs, kann dies eine erhebliche oder volle Kürzung der Versicherungsleistung zur Folge haben. Begründung: grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers.

Folgen für die Haftpflichtversicherung?

Kommt es (auch) infolge der Benutzung von Sommerreifen zu einem Unfall, kann dies zu einer Mithaftung des Fahrers und/oder Halters führen. Die (unfallursächliche) Benutzung von ungeeigneten Sommerreifen kann zu einer Erhöhung der Betriebsgefahr des Fahrzeugs führen, die sich auf die Haftung des Halters auswirken kann. Zudem kann sich die Haftung des Fahrzeugführers verschärfen, da zu dessen Lasten vermutet wird, dass die Benutzung der falschen Reifen ein Verschulden darstellt.

Wichtiger Hinweis zum Thema Kosten

Eine kostenlose Rechtsberatung zu dem obigen Thema kann ich leider nicht anbieten.

Fragen und Einzelheiten zu den möglichen Kosten einer Beratung oder Vertretung können gerne vorab telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.

Weitere Informationen rund um das Thema „Kosten“ finden Sie auch auf meiner Kanzleiwebsite.


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