Die neue Winterreifenpflicht

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Die Winterreifenpflicht ist neu geregelt worden: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen der Kennzeichnung M + S (Matsch und Schnee) gefahren werden.

Wie weit reicht diese Verpflichtung?

Die Vorschrift begründet keine Pflicht, im Winter grundsätzlich mit M+S-Reifen zu fahren. Scheint die Sonne und ist die Straße trocken, darf mit Sommerreifen gefahren werden. Egal, ob das Thermometer über oder unter null Grad anzeigt. Das Gebot beschränkt sich nur auf die Bereifung. Dem Gesetzgeber reicht die Kennzeichnung M + S auf der Reifenflanke. Wird man bei entsprechender Witterung ohne Winterreifen angetroffen, drohen Bußgeld über 40 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Kommt es hierdurch zur Behinderung anderer, werden 80 Euro verhängt. Eine Missachtung kann ferner schadensersatzrechtliche sowie versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Aber nur, wer tatsächlich beim Fahren erwischt wird, muss zahlen. Schreibt ein übereifriger Polizist parkende Autos auf, gegen den Bescheid unbedingt Einspruch einlegen. Für das Fahren ohne Winterreifen ist nur der Fahrer verantwortlich. Eine Halterhaftung - wie beim Zulassen der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne Reifenmindestprofiltiefe - gibt es nicht.



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