Veröffentlicht von:

Infurn Ltd. - Vorsicht beim Onlinekauf von Designermöbeln

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Designermöbel – Onlineshop www.infurn.com bietet seit geraumer Zeit Designermöbel zum Schnäppchenpreis an. Dass Infurn keine Originalmöbel verkauft, dürfte man den Preisen bereits ansehen. Auf die Urheberrechtsverletzungen, welche Infurn begeht, soll hier derzeit nicht eingegangen werden. Vielmehr soll dieser Beitrag Verbrauchern zur Warnung dienen, bei diesem Onlineshop zu bestellen.

In diversen Internetforen kann man von schlechten Erfahrungen von Kunden des Onlineshops lesen, welche Möbel bestellt, per Vorkasse gezahlt und letztlich weder Ware noch Geld zurück erhalten haben. Die zunächst angekündigten Liefertermine wurden mehrfach verschoben. Zuletzt erhielten Kunden gar die Mitteilung von Infurn, man habe einen Lieferengpass zu durchlaufen und bittet den Kunden um Geduld. Vereinzelt wird Kunden mitgeteilt, Infurn sei insolvent.

Da laut Impressum der Webseite eine DSGN SALES & SUPPORT FACILITIES LIMITED mit Firmensitz in Irland verantwortlich sein soll, besteht die Gefahr, dass Zahlungsansprüche schwierig durchzusetzen sein können.

Sollten Sie bei Infurn bestellt haben und keine Ware erhalten und auch den Kaufpreis nicht erstattet bekommen haben, empfehle ich dringend, bei der Polizei eine Strafanzeige zu erstatten. Um Ihre Erstattungsansprüche geltend zu machen, empfehle ich, sich an Verbraucherzentralen oder fachkundige Rechtsanwälte zu wenden.

Rufen Sie uns gerne an und holen Sie einen ersten Rat am Telefon zur weiteren Vorgehensweise ein. Wir gehen davon aus, dass hier in Kürze über die neuesten Entwicklungen in Sachen Infurn berichtet wird.

Ihre Kanzlei Brehm


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Brehm

Beiträge zum Thema