ING DiBa gewährte Darlehensnehmern „Widerrufsjoker“ - Fehler in Belehrung hindern Fristbeginn

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Die ING DiBa gewährte, indem sie unter anderem im Jahr 2008 fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendete, ihren Darlehensnehmern einen sog. „Widerrufsjoker“. Dieser wird deshalb so genannt, weil nach geltendem Recht Fehler in der Widerrufsbelehrung den Beginn der Widerrufsfrist hindern. So bleibt ein Widerruf auch noch Jahre nach Vertragsschluss möglich.

Altkredit bei der ING DiBa ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung loswerden

Durch diesen späten Widerruf lässt sich dann recht unkompliziert ein wegen der hohen Zinsen teurer Altkredit bei der ING DiBa loswerden und durch einen neuen Kredit zu den heute historisch niedrigen Zinssätzen austauschen. Der „Joker“ daran ist, dass eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung, die üblicherweise für den Fall einer Kündigung vereinbart wird und ein beachtliches Ausmaß hat, bei Ausübung des Widerrufsrechts nicht anfällt. Erst dadurch wird eine solche Umschuldung wirklich wirtschaftlich sinnvoll.

Deutscher Bundesrat will Kreditinstitute, wie die ING DiBa, durch Gesetzesänderung schützen – rasches Handeln geboten

Der Deutsche Bundesrat hat allerdings zum Schutz von Kreditinstituten, wie der ING DiBa, vor einiger Zeit einen Gesetzesentwurf eingebracht, der das derzeit geltende „ewige“ Widerrufsrecht abschaffen soll. Stattdessen soll eine absolute Widerrufsfrist auch in Fällen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen gelten. In bereits bestehenden Vertragsverhältnissen, in deren Rahmen fehlerhaft belehrt wurde, soll die Ausübung des Widerrufsrechts danach letztmalig zum 20.06.2016 statthaft sein. Rasches Handeln seitens der Kreditnehmer ist dementsprechend dringend geboten.

Fehler der ING DiBa wegen erheblicher Abweichungen von der Musterwiderrufsbelehrung zurechenbar

Grundsätzlich genießen Kreditinstitute bei unveränderter Übernahme der Musterwiderrufsbelehrung einen sog. Vertrauensschutz. Im Muster enthaltene Fehler sind ihnen dann nicht zurechenbar. Die Widerrufsbelehrungen der ING DiBa enthielten aber erhebliche Abweichungen von diesem Muster, weshalb ihr die Fehler in ihren Widerrufsbelehrungen zurechenbar sind. So enthielten die Widerrufsbelehrungen die Formulierung, die Widerrufsfrist beginne „nicht vor Eingang bei der Bank“, die Überschrift „Widerrufsbelehrung“ stand außerhalb des Rahmens, statt des Wortes „Vertragserklärung“ wurde die Pluralform „Vertragserklärungen“ verwendet und die Widerrufsbelehrungen waren insgesamt in der Egoperspektive formuliert.

Fehlerhafte Information über den Fristbeginn seitens der ING DiBa

Einer dieser zurechenbaren Fehler ist wohl der Umstand, dass die ING DiBa in ihren Widerrufsbelehrungen erklärte, die Widerrufsfrist beginne „nicht vor Eingang (der Vertragsunterlagen) bei der Bank“. Denn den Kunden der ING DiBa war es überhaupt nicht möglich, auf irgendeine Weise herauszufinden, ob und wann die Unterlagen tatsächlich bei der ING DiBa eingingen. Dadurch war es für sie überhaupt nicht nachvollziehbar, wann die Widerrufsfrist tatsächlich beginnen würde.

ING DiBa unterließ die Aufklärung über eigene Verpflichtungen nach erfolgtem Widerruf

Auch ein weiterer möglicher Fehler der Widerrufsbelehrungen der ING DiBa hängt mit Fristen zusammen. Während die ING DiBa nämlich darauf hinwies, dass ihre Kunden etwaige Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Absendung ihrer Widerrufserklärung erfüllen müssten, verschwieg sie, dass auch sie selbst innerhalb derselben Frist entsprechende Verpflichtungen erfüllen muss. Dieser Umstand war durchaus dazu geeignet, Kunden der ING DiBa von der Ausübung ihres Widerrufsrechts abzuhalten.

Widerrufsbelehrungen anderer Kreditinstitute, die ähnliche Fehler enthalten:

  • Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden AG 2006
  • Baden-Württemberg Bank (BW Bank) 2006 bis 2008
  • Commerzbank 2010
  • Degussa Bank GmbH 2006 bis 2010
  • Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG 2007
  • DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG 2010
  • DKB 2006 bis 2007
  • DSL Bank 2006 bis 2010
  • Hamburger Sparkasse AG 2006
  • Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) 2005

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Auch wenn die dargestellten Auffälligkeiten stark auf Fehler in den Widerrufsbelehrungen der ING DiBa hindeuten, ist eine genaue juristische Prüfung gerade unter Würdigung der Besonderheiten des Einzelfalls dringend anzuraten. Die Profis der Kanzlei Werdermann | von Rüden haben sich unter anderem auf dieses Gebiet spezialisiert und übernehmen regelmäßig bundesweit Mandate in ähnlichen Fällen. Zum besonderen Service der Kanzlei Werdermann | von Rüden gehört auch eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung.

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Mehr Informationen zum Widerruf gegenüber der ING DiBa finden Sie unter:

  • ING DiBa verwendete jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – Verträge heute noch widerrufbar
  • ING DiBa – Widerrufsbelehrungen fehlerhaft? Widerruf möglich?
  • ING DiBa – Spitzenreiter bei falschen Widerrufsbelehrungen

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