Inkassoschreiben wegen Download-Service.de Jahresgebühr der Content4U GmbH

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Die Deutsche Zentral Inkasso aus Berlin, macht im Namen Ihrer Mandantin der Content4U GmbH Forderungen wegen der Bereitstellung von Dienstleistungen auf download-service.de geltend.

Es geht dabei um einen Jahresbetrag von 96,00 Euro, hinzukommen 5,00 Euro Mahngebühren, Verzugszinsen sowie außergerichtliche Inkassogebühren und Inkassoauslagen, daraus ergibt sich immerhin ein Betrag von mehr als 150,00 Euro.

Bei dem Angebot download-service.de handelt es sich um eine Internetplattform, welche erfolgreiche Gratisprogramme oder Open Source Software wie z.B. OpenOffice, Adobe Reader, AntiVir Personal Free zum Download anbietet.

Für einen solchen Download wird jedoch eine Anmeldung gefordert und hier findet sich auch der Haken, denn mit der Anmeldung wird zugleich eine JAHRESGEBÜHR in Höhe der bereits oben genannten 96,00 Euro gefordert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sprechen sogar von einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, so dass mit der Anmeldung zugleich ein Vertrag zu einem Preis von 192,00 Euro zustande gekommen ist. Sollte der Vertrag nicht mindestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden, so verlängert sich dieser nochmals um 12 Monate mit den entsprechenden Kostenfolgen.

Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 23.3.2011, Az. 29 C 2583/10) stellte bei dem Angebot download-service.de fest, dass dabei kein entgeltlicher Vertrag zustande kommt.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

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