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Insolvenz bei PIM Gold eröffnet: Das müssen Anleger jetzt tun

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Am 2. Dezember wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei PIM Gold von dem vorläufigem Insolvenzverwalter Dr. Renald Metroja von der Kanzlei Eisner Rechtsanwälte gemeldet. Ab sofort können die geschädigten Anleger ihre Forderungen anmelden. Gleichzeitig verschickt der Insolvenzverwalter Briefe mit den entsprechenden Formularen.

Durch das zu große Chaos bei PIM Gold lässt sich noch nicht sagen, wie viel von dem eingezahlten Anlegerkapital übrigbleiben wird. Angeblich seien Goldauslieferungen teilweise als Einlieferung und Auszahlungen als Einzahlungen verbucht worden, wonach die Goldbestände der Kunden systematisch falsch sein könnten. Auch der Verdacht eines Schneeballsystems wurde offen angesprochen. Trifft dies zu, wären auch die noch vor der Insolvenz ausgestiegenen Anleger und Vermittler betroffen.

Die vom Anlegerbund beauftragte Rechtsanwaltskanzlei TILP rät allen Kunden dringend, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Grundsätzlich ist eine Forderungsanmeldung etwas, dass jeder Anleger selbst vornehmen könnte. Aufgrund der ungeklärten Eigentumsrechte, möglicher Ab- oder Aussonderungsrechte und der Komplexität des Sachverhalts können Sie auch auf juristische Hilfe zurückzugreifen. Wir empfehlen daher unsere Qthority-Partnerkanzlei TILP mit der Forderungsanmeldung zu beauftragen.

Sie haben dann folgende Möglichkeiten:

1. Selbstvornahme der Forderungsanmeldung 

Vorteil: Hierfür entstehen Ihnen keine Kosten.

Nachteil: Die Formulare können fehlerhaft ausgefüllt werden (was negative Auswirkungen auf die Forderungen haben kann). Zudem ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie als Anleger um die juristischen Besonderheiten bezüglich der Ab- und Aussonderungsrechte nicht wissen. Somit ist zu befürchten, dass Rechtspositionen hier übersehen werden.

2. Beauftragung eines Rechtsanwaltes:

Vorteil: Der Rechtsanwalt stellt die rechtssichere Anmeldung der Forderung sicher und haftet auch für die fehlerfreie Ausführung.

Nachteil: Hierfür fällt eine Gebühr gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an.

(Sie können einen Rechtsanwalt mit der Forderungsanmeldung (A) oder der vollumfänglichen Vertretung im Insolvenzverfahren (B) beauftragen. Mitglieder des Anlegerbundes haben die Möglichkeit, die renommierte Kanzlei TILP mit der Forderungsanmeldung zu beauftragen.)

Der Anlegerbund prüft für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung diese Kosten übernimmt.

3. Möglichkeit der Prozessfinanzierung:

Vorteil: Sie werden kompetent durch die Rechtsanwälte des Anlegerbundes und der Kanzlei TILP durch das Insolvenzverfahren begleitet. Qthority übernimmt die Kosten für Ihren Rechtsanwalt.

Nachteil: Qthority erhält nur im Erfolgsfall eine prozentuale Beteiligung am Erlös.

Aufgrund der Vielzahl von Anfragen und der Erfahrung in vergleichbaren Verfahren (2018: Insolvenz P&R Container) bietet Qthority die Möglichkeit der Prozessfinanzierung an (wenn Sie nicht rechtschutzversichert sind und/oder die Kosten des Rechtsanwaltes auch nicht aus eigener Tasche bezahlen möchten).

Sollten Sie für die Anmeldung zum Anlegerbund und für die Handelsalternativen Unterstützung benötigen, stehe ich hierfür zur Verfügung. Auch sonst stehe ich Ihnen bei jedem Schritt mit Rat und Tat zur Seite. Zögern Sie bitte nicht, mir eine Mail zu schreiben oder mich anzurufen. Sie können sich auch direkt an den Anlegerbund wenden.

Das müssen Sie jetzt tun:

  1. Bereiten Sie sich auf die Forderungsanmeldung vor, indem Sie Ihre Vertragsunterlagen und Kontoauszüge bereitstellen.
  2. Prüfen Sie, welche der Handlungsmöglichkeiten für Sie die Richtige ist.
  3. Sofern Sie die Kanzlei TILP beauftragen möchten, senden Sie bitte die Vollmacht an Qthority oder die Kanzlei TILP direkt.
  4. Sofern Sie eine Prozessfinanzierung wünschen, sprechen Sie mich bitte an.


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