Insolvenz der Gesellschaft mbH in Polen – Schlüsselinformationen für Geschäftsführung

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Die Insolvenz einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (in Polen: „sp. z o.o.”) ist eine ernsthafte Situation, die ein bewusstes Vorgehen und ein verantwortungsvolles Handeln der Geschäftsführung erfordert. Es ist sinnvoll, zu wissen, was genau die Zahlungsunfähigkeit bedeutet und wann ein Insolvenzantrag einzureichen ist.


Wann spricht man von der Zahlungsunfähigkeit?

Die Zahlungsunfähigkeit einer GmbH kann zweideutig verstanden werden:

  • Verlust von Finanzliquidität: Wenn eine Gesellschaft nicht mehr in der Lage ist, ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten zu erfüllen.
  • Übermäßige Verschuldung: Wenn der Wert der fälligen Verbindlichkeiten einer Gesellschaft den Wert ihres Vermögens über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten übersteigt.

Pflichten und Fristen für die Geschäftsführung

Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die finanzielle Situation der Gesellschaft zu überwachen und im Falle der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Eintritt die Insolvenz zu beantragen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann schwerwiegende Folgen haben, einschließlich zivil- und strafrechtlicher oder sogar persönlicher Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.


Welche Maßnahmen sollte die Geschäftsführung ergreifen?

Angesichts der finanziellen Probleme sollten die Geschäftsführer folgende Maßnahmen ergreifen:

  • sorgfältige Überwachung der Finanzliquidität und der Verschuldung der Gesellschaft;
  • regelmäßige Überprüfung von Aktiva und Passiva;
  • im Bedarfsfall schnell reagieren und die Interessen der Gesellschaft wahren.


Wann kann das polnische Gericht den Insolvenzantrag zurückweisen?

Das Gericht kann den Insolvenzantrag zurückweisen, wenn die Gesellschaft nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen, oder das Vermögen so stark belastet ist, dass es zur Befriedigung dieser Kosten nicht ausreicht.

Denken Sie daran, dass es sich im Zweifelsfall lohnt, die Rechtsberatung durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen. Die professionelle rechtliche Unterstützung kann für das Krisenmanagement und den Schutz der Geschäftsführung vor unerwünschten Folgen von entscheidender Bedeutung sein.


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Upadłość spółki z o.o. - kluczowe informacje dla zarządu | Adwokaci i radcy prawni Nowosielski i Partnerzy (ng.gda.pl)




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