Insolvenz des Containerfonds Magellan

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Am 1. September wurde vom Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren in Sachen Magellan eröffnet. Etwa 9000 Privatanleger haben bei Magellan rund 350 Millionen € angelegt. Während die Anleger glaubten, sie werden rechtmäßige Eigentümer der vermieteten Container, ist der Insolvenzverwalter diesbezüglich unsicher und hat hierzu ein Gutachten eingeholt. Bis Gerichte diese Frage rechtsverbindlich geklärt haben, wird wohl einige Zeit vergehen. Die Anleger sollten so lange allerdings nicht untätig bleiben.

Die Vorgeschichte: Im Mai 2016 beantragte die Geschäftsführung der Magellan Maritime Services GmbH beim Amtsgericht Hamburg ein Plan-Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (Az. 67 c IN 237/16). Schnell zeigten sich aber die Komplexität und die insolvenzrechtlichen Besonderheiten, so dass ein Insolvenzverwalter eingesetzt wurde, um die Sicherungsrechte auszuüben, die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens und vor allem auch dessen Finanzierungsmodell zu prüfen.

Unsicherheit über die Ansprüche der Anleger

Der Insolvenzverwalter Peter-Alexander Borchardt von der Kanzlei Reimer in Hamburg entdeckte dabei in den Investorenverträgen erhebliche Widersprüche. Ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten der Kanzlei CMS Hasche Sigle soll diese festgestellten Zweifel „im Ergebnis“ nunmehr bestätigen.

Das Unternehmen hat ausschließlich im eigenen Namen mit asiatischen Reedereien Verträge geschlossen, die die Miete von Containern betreffen. MMS verwaltet derzeit rund 190.000 Container, von denen rund 160.000 über das Direktinvestment finanziert wurden, so der Insolvenzverwalter. 90 % der Gläubiger sind demnach Kapitalanleger.

Das rechtliche Problem

Sofern man die Auffassung vertritt, dass die Container und somit auch die Mietzahlungen den Anlegern gehören und nicht in die Insolvenzmasse gefasst werden müssen, wäre der Insolvenzverwalter verpflichtet, die Mieten auszusondern und von dem übrigen Vermögen zu trennen. Denn dann stünden die Mieten direkt den Investoren (als Eigentümer) zu.

Der Insolvenzverwalter dagegen betont gegenüber den Anlegern, dass die Mietforderungen gegenüber den Reedereien nicht den Anlegern direkt zustünden, sondern zunächst Magellan, um dann anteilig an die Anleger ausgekehrt zu werden - dies soll sich „im Ergebnis“ auch aus dem Rechtsgutachten der Kanzlei CMS Hasche Sigle ergeben.

Entweder Eigentum an Containern oder Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und Prospektverantwortliche möglich

Diese rechtliche Unklarheit führt nach Auffassung der Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte zu für die Anleger höchst bedeutsamen Unterschied: Entweder die Anleger sind Eigentümer der Container geworden, dann steht ihnen ein Recht auf Aussonderung der Mieteinnahmen aus der Insolvenzmasse zu. Oder sie sind keine Eigentümer geworden, dann sind die Beitrittsunterlagen, in denen die Erlangung von Eigentum an den Containern wiederholt zugesichert wurde, falsch und die Anleger haben womöglich Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen und ihre Anlagevermittler.

„Nach unserer Ansicht haben die Beitrittsunterlagen den unmissverständlichen Eindruck erweckt, dass die Anleger durch den Kaufvertrag Eigentümer der Container werden“, sagt Pascal John, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf.

Was sollten Anleger tun?

Letztlich wird sich eine endgültige Klarheit über die Stellung der Magellan-Anleger im Insolvenzverfahren erst nach einem – wahrscheinlich langjährigen - gerichtlichen Verfahren ergeben. Diese Zeit sollten betroffene Anleger nach Auffassung der mzs Rechtsanwälte dafür nutzen, mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Anlagevermittler und Prospektverantwortlichen von einem spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.

Gläubigerversammlung

Das Amtsgericht Hamburg hat die Gläubigerversammlung für den 18. Oktober 2016 einberufen. Für die Anleger und Gläubiger heißt das, dass sie bis dahin ihre Forderungen gegenüber Magellan Maritime Services GmbH beim Insolvenzverwalter der Kanzlei Reimer angemeldet haben müssen. Er wird bei der Gläubigerversammlung auch ein aktuellen Sachstandsbericht geben, damit entschieden werden kann, ob eine Liquidation stattfinden soll oder eine Sanierung des Unternehmens.



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