Insolvenzverwalter der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG klagt gegen Anleger

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Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft hat nun eine Klage gegen die Anleger „SchroederLombard“, „LombardPlus“, „LombardClassic“ und „LombardClassic2“ eingereicht nachdem der Insolvenzverwalter bereits die Rückzahlung von Ausschüttung gefordert hatte. Wer auf die Forderung nicht reagierte, wird nun auf Rückzahlung verklagt.

Begründung der Klage

Zur Begründung der Klage versucht der Insolvenzverwalter seinen Anspruch aus §134 InsO geltend zu machen und verweist auf die Rechtsprechung des BGH, wonach die Auszahlung von angeblichen Gewinnen, die in Wirklichkeit keine echten Gewinne seien, sondern vielmehr eine „unentgeltliche Leistung“ begründen. Laut § 134 InsO sind „unentgeltlich erhaltene Leistungen“ anfechtbar. Zudem verweist der Insolvenzverwalter darauf, dass die Gesellschaft von 2013 bis 2016 keine Gewinne gemacht hat und die Anleger seien daher zur Rückzahlung der Zinsen und Einlagen verpflichtet, erklärt Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow von FÜRSTENOW Anwaltskanzlei.

Verteidigungsmöglichkeiten der betroffenen Anleger

Die folgenden Einwendungen könnten u.U. gegen die Ansprüche erhoben werden.

1. „Schneeballsystem“: Dies ist zwar kein juristischer Fachbegriff und setzt grundsätzlich eine Bewertung voraus. In diesem Kontext bedeutet dies, dass eine schlechte Geschäftsführung noch kein systematisch angelegtes Schneeballsystem rechtfertigt.

2. Rückzahlung der Zinsen: Streitig ist weiterhin, ob die Zahlung der Zinsen vom Gewinn der Gesellschaft abhing. Den Anlegern wurde der Eindruck geweckt, dass die Zinsen gewinnunabhängig seien. In zahlreichen Schreiben wurde nämlich eine feste Gewinnausschüttung angekündigt.

3. Entreicherung: Eine Entreicherung wird begründet, wenn das ursprünglich Erlangte beim Empfänger der Leistung nachweislich nicht mehr vorhanden ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Anleger mit der Zahlung eine Luxusreise gekauft hat oder das Geld verschenkt hat. Voraussetzung dafür ist, dass die Ausgaben ohne die Rückzahlungsforderung erfolgt ist.

Einen besonderen Fall gab es bei der Erste Oderfelder, da viele Anleger ihr Geld in die LombardClassic3 investiert haben. Da die LombardClassic3 auch insolvent ist, können die Anleger keine Rückflüsse erwarten und sind eindeutig entreichert.

Was können Anleger noch tun?

Am wichtigsten ist es, die Klage genau zu lesen und zu überprüfen, rät RA Fürstenow. Denn jeder Fall ist anders, und der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass es sich bei den Zahlungen um Scheingewinne handelt.

Zudem können die Anleger prüfen, ob sie ein Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung gegenüber ihrem Anlageberater geltend machen können. Über mögliche Risiken muss der Berater auch die Kunden aufklären und öffentlich machen.

Sollten Sie eine entsprechende Klage vom Insolvenzverwalter erhalten haben, so können Sie  Rechtsanwalt Fürstenow mit der Prüfung der Erfolgsaussichten und gegebenenfalls mit der Abwehr einer solchen Klage beauftragen.

Der Rechtstipp wurde von der Mitarbeiterin der FÜRSTENOW Anwaltskanzlei, Frau Dastan, erstellt.



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