Interessengemeinschaft Solar Millennium AG: Entschädigungsansprüche möglich!

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Gegen den Initiator der Solar Millennium AG führt die Kanzlei der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, bundesweit die meisten Verfahren wegen verlorener Schuldverschreibungen aus dessen früheren Unternehmungen beim Landgericht Nürnberg-Fürth und beim Landgericht Düsseldorf aufgrund bestehender Interessenskonflikte. Der Unternehmensgegenstand der Solar Millennium AG bestand in der exzessiven Begebung von wertlosen Anleihen und Schuldverschreibungen ohne ausreichende Risikoaufklärung.

In dem Merkblatt der BaFin vom 17. Mai 2011 zu den Begriffen der Anlageberatung und Anlagevermittlung wird klargestellt: Wer einen Kontakt zwischen zwei Parteien herstellt, damit diese ein Geschäft über die Anschaffung oder die Veräußerung von Finanzinstrumenten abschließen, der vermittelt erlaubnispflichtig. Eine derartige Erlaubnis lag bei der Solar Millennium AG nicht vor.

Nach dem gemeinsamen Informationsblatt der BaFin und der Deutschen Bundesbank zum Tatbestand der Anlageberatung vom Mai 2011 erstreckt sich die Definition der Anlageberatung im Sinne von § 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG auf alle Finanzinstrumente.

Nach dem BGH-Urteil vom 11.07.2006 VI ZR 341/04 ist § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des einzelnen Kapitalanlegers. Liegt eine Erlaubnis zur Führung von Bankgeschäften nach § 32 KWG nicht vor, kann darauf der Schadensersatzanspruch eines Anlegers gestützt werden.

Die vorliegenden Finanzinstrumente wurden ohne die erforderliche aufsichtsrechtliche Genehmigung vertrieben.

Neben Schadensersatzansprüchen bestehen auch Entschädigungsansprüche: Entschädigungsansprüche nach den Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) sind rechtlich gesehen zu bejahen. Die EU-Bestrebungen, die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, die EdW, zukünftig im Rahmen der Lösung der Finanzkrise aus EU-Mitteln zu speisen, dienen allen. 

Eine Interessengemeinschaft, in der sich alle über ihre Rechte unverbindlich informieren können, ist die geeignete Form.

Die Interessengemeinschaft wird durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, vertreten. Geschädigte können sich unter der Telefonnummer 0421/321121 oder bei dem 24-h-Dienst unter 01724107745 melden.


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