Interessensgemeinschaft Anleger der WGF AG

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Die Bestellung eines Sachwalters für die WGF AG gemäß §§ 270, 270a der Insolvenzordnung (InsO) bedeutet, dass die WGF AG (WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG, Düsseldorf) innerhalb von drei Monaten einen Insolvenzplan vorlegen muss. Dieser sieht eine Art vertragliche Reduzierung der Gläubigerforderungen vor und bedarf der Abstimmung durch verschiedene Schuldverschreibungsgläubigerversammlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz 2009. Kommt der Insolvenzplan durch, ist das Verfahren zunächst beendet. Die Gläubiger erhalten dann eine Quote ähnlich wie im Insolvenzverfahren.

Wegen möglicher grundpfandrechtlicher Sicherungen stehen die Anleger der verschiedenen Emissionen in einem Widerspruch zueinander, was einen Interessenkonflikt begründen könnte. Die Gefahr von anfechtbaren Geldflüssen während der Sanierungsphase besteht ebenfalls.

Neben diesen Ansprüchen aus der Quote aus einem möglichen Insolvenzplan bleiben den Anlegern noch Ansprüche wegen Prospekthaftung gegen die Verantwortlichen, Emittenten und gegen die Zahlstelle. Der Bundesgerichtshof beurteilte einen der Prospekte der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG wegen der Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen als fehlerhaft, BGH-Urteil vom 18. September 2012 - XI ZR 344/11. Es handelt sich um einen gleichartigen Sachverhalt.

Ansprüche aus Wertpapierverbindlichkeiten sind durch die EdW (Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen) geschützt mit bis zu 20.000 €. Nach Auffassung der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, ist hier eine Eintrittspflicht nach dem EAEG gegeben. Es liegt eine ähnliche Konstellation vor wie vom Kammergericht vom 17. Juni 2011 - 9 U 226/10 - entschieden.

Eine Interessengemeinschaft, in der sich alle über ihre Rechte unverbindlich informieren können, ist die geeignete Plattform. Die Interessengemeinschaft wird durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, vertreten. Geschädigte können sich unter der Telefonnummer 0421/321121 oder bei dem 24-h-Dienst unter 01724107745 melden.


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