IntermaxGroup AG – Mahnungen von Jedermann Inkassso GmbH und enDebito

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Die IntermaxGroup AG aus der Schweiz ist Anbieter von vielen deutschsprachigen Dating- bzw. Flirtseiten im Internet, wie etwa der Seiten sexkontakt.com oder flirtmax.com. Neben der Möglichkeit, ein kostenloses Profil anzulegen, kann man auf den Webseiten auch einen kostenpflichtigen „VIP-Account“ einrichten.

Die Kosten für diesen „VIP-Account“ sind je nach gewählter Laufzeit unterschiedlich. Was vielen Nutzern jedoch nicht bewusst ist, dass es sich dabei jeweils um ein Abo handelt, welches sich automatisch verlängert. Wird das Abo daher nicht rechtzeitig gekündigt, folgen in regelmäßigen Abständen Abbuchungen vom Konto bzw. der Kreditkarte.

Mahnungen von Jedermann Inkasso, enDebito und Spiegel Inkasso

Können die Beträge nicht vom angegebenen Konto abgebucht werden oder lässt man die Beträge über die Bank zurückbuchen, erhalten Betroffene häufig Mahnungen von verschiedenen Inkassounternehmen. Bekannt ist, dass Mahnungen von folgenden Inkassobüros verschickt werden:

  • Jedermann Inkasso GmbH
  • enDebito collect & finance GmbH
  • Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH (Spiegel Inkasso)

Die Inkassounternehmen zeigen in den Zahlungsaufforderungen an, dass sie von der IntermaxGroup AG beauftragt worden sind. Dann werden die Empfänger unter Fristsetzung aufgefordert, den (angeblich) fälligen Mitgliedsbetrag für das Datingportal der IntermaxGroup AG zu zahlen. Zusätzlich werden Mahn- bzw. Inkassogebühren verlangt. Zum Teil schicken die Inkassounternehmen auch angebliche Nachweise für die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderungen mit, etwa indem Screenshots von der Bestellseite der IntermaxGroup AG angefügt werden.

Gegen die Mahnungen von Jedermann Inkasso, enDebito und Spiegel Inkasso

Betroffene, die eine derartige Zahlungsaufforderung der Inkassounternehmen erhalten haben, sollten diese prüfen lassen. Nach meiner Einschätzung bestehen erhebliche Zweifel an der Berechtigung der geltend gemachten Beträge. So muss vor allem im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, ob die betroffene Datingseite zum Zeitpunkt des behaupteten Vertragsschlusses allen gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat. So sind bspw. besondere Anforderungen an die Belehrung zum Widerrufsrecht und die Gestaltung der entstehenden Preise einzuhalten.

Abwehrschreiben herunterladen oder Rechtsanwalt beauftragen

In vielen Fällen können sich Betroffene daher erfolgreich gegen die Mahnungen von Jedermann Inkasso, enDebito und Spiegel Inkasso zur Wehr setzen. Ich habe bereits vielen Mandanten geholfen, die entsprechende Mahnschreiben wegen Mitgliedschaften bei Datingportalen erhalten haben. Auf meiner Homepage unter der Rubrik „Abofälle“ haben Sie die Möglichkeit, mich direkt online zum Festpreis mit der Abwehr der Mahnung und der Kündigung des Abovertrages zu beauftragen.

Alternativ haben Sie dort die Möglichkeit, für die jeweilige Situation passende Antwortschreiben herunterzuladen, um die Mahnungen selbst abzuwehren. In den Schreiben wird detailliert dargelegt, aus welchen Gründen die Forderungen unberechtigt sind.

Sollten Sie noch weitere Rückfragen zu dem Thema haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gern auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann

Beiträge zum Thema