Abbuchungen und Mahnungen der Webbilling AG, coeo Inkasso GmbH, Jedermann Inkasso GmbH, RAin Mumm und RA Kipke

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Bei Abbuchungen der Webbilling AG können die Betroffenen selten zuordnen wer hinter den Abbuchungen steckt. Bleibt die Zahlung einer Rechnung aus, oder wird eine Lastschrift zurückgebucht, werden Inkassogesellschaften und Rechtsanwälte eingeschaltet.

Wer hinter den fraglichen Abbuchungen steckt und was Sie dagegen tun sollten behandeln wir im folgenden.


Wer ist die Webbilling AG und für wen wird sie tätig?

Die Webbilling AG ist ein in der Schweiz ansässiger Zahlungsdienstleister. Sie selbst hat keinen originären Anspruch gegen die Betroffenen, sondern wickelt lediglich die Zahlung für ihre Kunden ab. Dies sind insbesondere Flirt-, Dating und Pornowebseiten.

Diese Webseiten werden von unterschiedlichen Unternehmen betrieben, wobei sich Aufmachung und Vorgehensweise so stark ähneln, dass die Vermutung naheliegt, dass die selben Köpfe hinter den Unternehmen stecken.

Zum Beispiel die niederländische (Eindhoven) BeTogetherMedia B.V. betreibt eine Vielzahl an deutschsprachige Datingportalen (z.B. seitensprungarea.com, sofortdate69.com). Die Abbuchungen, vorgenommen durch die Webbilling AG, lauten „BTMBill.info“.

Auch die Casual Networks B.V. hat ihren Sitz in den Niederlanden (Venlo) und betreibt etwa die Websites fremdgehen69.com, reifefrauen.com und treffpunkt18.de. Die Abbuchungen lauten „Casualbill“, „casualbill.com“, „CNW* CASUALBILL.COM“ oder vergleichbar.

Die Media Websolutions B.V hat ihren Sitz ebenfalls in Venlo und betreibt die deutschsprachigen Websites affaire.comund dates69.net. Die Abbuchungen sind meist mit der Angabe „mwsbill.com“ versehen.

Auf den ersten Blick fällt die ungarische (Budapest) Onmobile Kft. etwas aus dem Raster. Aber auch Sie betreibt etwa die Seiten whatssexy.com, spontaneflirts.com, sextreff.com oder lustdate.com. Die Abbuchen beinhalten „ombill.com“ und werden ebenfalls durch die Webbilling AG vorgenommen.

Das Modell der Boranu Online B.Vvariiert etwas von den anderen Unternehmen, hat ihren Sitz aber ebenfalls in den Niederlanden, genauer Venlo. Auf ihren Websites wie etwas idates.com oder mydates.com werden sogenannte Coin-Modelle angeboten. Statt einer Mitgliedschaft, die etwa das senden von Nachrichten freischaltet, werden hier mit jeder Nachricht Coins abgebucht. Diese müssen zuvor gegen Zahlung auf das Coin-Konto aufgeladen werden. Die Falle besteht darin, dass bei Aufbrauchen der Coins diese automatisch nachgekauft werden. Glücklicherweise können diese Abbuchungen häufig rückabgewickelt werden.


Zahlungsaufforderungen der coeo Inkasso GmbH und Jedermann Inkasso GmbH

Wird die Sepa-Lastschrift zurück gebucht oder das Konto war nicht gedeckt, beauftragt die Webbilling AG regelmäßig Inkassodienstleister, namentlich die „coeo Inkasso GmbH“ oder die „Jedermann Inkasso GmbH“. Diese versenden Mahnungen im Auftrag der Webbilling AG, gespickt mit weiteren Kosten für die „Rechtdurchsetzung“.


Mahnungen von RA Kipke oder RAin Monika Mumm

Bleiben auch die Mahnungen und Schreiben der Inkassofirmen unbeantwortet, werden die Rechtsanwälte Kipke oder Mumm eingeschaltet. Diese versenden weitere Zahlungsaufforderungen und streben letzten Endes ein gerichtliches Verfahren an.


So handeln Sie richtig

Wie bereits vielfach von uns empfohlen, können Sie sich, sollten Sie von der Webbilling AG betroffen sein, an folgende Vorgehensweise halten:

1. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge genau:

Nutzen Sie dazu die Suchfunktion Ihrer Banking-App, um auch zurückliegende Abbuchungen zu erfassen. Speichern Sie die Auszüge ab um etwaige Rückzahlungen geltend machen zu können.


2. Sichern Sie Beweise:

Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, wie Vertragsunterlagen, E-Mail-Korrespondenz, Profildaten und Belege. Diese können entscheidend sein, um Ihre Position im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung zu stärken.


          3. Überprüfen Sie die Kündigungsbedingungen:

Sofern Sie den Service selbst kündigen wollen, informieren Sie sich über die, von den Portalen vorgegebenen, Kündigungsfristen. Diese finden Sie in den AGB, die Ihnen bei Vertragsschluss vorgelegt worden sein müssen. Außerdem könnte Ihnen das 14-tägige gesetzliche Widerrufsrecht zustehen. Diese Frist beginnt erst zu laufen, sofern die Widerrufsbelehrung vollständig und korrekt erfolgte. Dies ist insofern zu überprüfen.


4. Sperren sie auf keinen Fall ungeprüft:

Es ist ausdrücklich davon abzuraten Zahlungen vorschnell zu sperren oder rückbuchen zu lassen. Unberechtigte Sperrungen können zu Schadensersatzpflichten und weiteren Kostenrisiken führen. Insofern ist auf Tipp Nummer drei zu verweisen und eine intensive Auseinandersetzung mit den AGB, Kündigungsfristen und -modalitäten vorzunehmen. Außerdem muss Ihnen nicht nur ein Kündigungs-/Widerrufsrecht zustehen, sie müssen diese bzw. diesen auch wirksam erklärt haben.

         

5. Handeln Sie zeitnah:

Nehmen Sie Zahlungsaufforderungen ernst. Es ist nicht erforderlich in Panik zu verfallen, aber reagieren Sie zügig und gehen Sie das Problem an, bevor es größer und rechtlich undurchsichtiger wird. Allgemein lässt sich sagen, dass es einfacher ist, Kosten abzuwenden, als bereits gezahltes Geld zurückzufordern. Außerdem wird eine Erledigung typischerweise umso günstiger, je eher Sie eintritt.

         

6. Professionelle Hilfe und unsere kostenlose anwaltliche Erstberatung nutzen:

Angesichts der Komplexität und Tücke der Abofalle der ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ratsam. Wir verteidigen Ihre Rechte und reagieren in Ihrem besten Sinne auf Forderungen der Webbilling AG.



Unser Angebot

Wir legen großen Wert auf einen diskreten und wertungsfreien Umgang mit Ihren Anliegen, um Ihnen eine vertrauensvolle Unterstützung zu bieten. Unsere umfassende Expertise, die wir durch langjährige Erfahrung und zahlreiche Mandate im Zusammenhang mit Abofallen beim casual-dating haben, ermöglicht es uns, nicht nur rechtswidrige Ansprüche sicher zu erkennen und abzuwehren, sondern auch rechtmäßige Ansprüche auf eine kostengünstige und zügige Weise zu klären. Wir sind uns bewusst, dass Streitigkeiten dieser Art oft mit Scham und emotionaler Belastung einhergehen. Daher liegt es uns besonders am Herzen, eine schnelle und diskrete Lösung für Ihre Angelegenheit zu finden.

Unsere Honorarstruktur ist individuell an den Einzelfall angepasst. Wir bieten grundsätzlich sowohl Festpreise als auch aufwandsbasierte Abrechnungen an. Bei einer klaren Sachlage wäre ein Festpreis in der Regel teurer und wenig ratsam. Wir legen großen Wert darauf, transparent zu agieren und informieren Sie stets über die anfallenden Gebühren, bevor diese entstehen.

Wir stehen Ihnen gerne für einen kostenlosen Erstkontakt zur Verfügung. In diesem Rahmen beraten wir Sie gerne zu den kostengünstigsten und schnellsten Lösungsmöglichkeiten und können aufgrund unserer Expertise bereits eine sichere Einschätzung abgeben.


Ihr,

Philipp Muffert

Rechtsanwalt der RAe Andries & Collegen




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