Internetstrafrecht – Online-Straftaten & ihre Folgen (FAQ)
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1. Was ist Internetstrafrecht?
Internetstrafrecht umfasst alle Straftaten, die über das Internet begangen werden – z. B. Beleidigung, Betrug, Urheberrechtsverletzung, Datenmissbrauch, Cybermobbing oder Verbreitung illegaler Inhalte.
2. Welche Straftaten sind im Internet besonders häufig?
Häufig sind Online-Betrug (z. B. Fake-Shops), Beleidigung in sozialen Netzwerken, Identitätsdiebstahl, Phishing, Hacking, Verleumdung, Nötigung, Kinderpornografie und Volksverhetzung.
3. Ist Cybermobbing strafbar?
Ja. Cybermobbing kann mehrere Straftatbestände erfüllen, z. B. Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) oder Nachstellung (§ 238 StGB).
4. Was gilt bei Beleidigungen in sozialen Netzwerken?
Auch online ist Beleidigung strafbar. Plattformen wie Facebook, Instagram oder TikTok unterliegen deutschem Strafrecht – auch Emojis oder Memes können strafbar sein.
5. Wie kann ich Online-Betrug anzeigen?
Beweise sichern (Screenshots, Mails, Zahlungsverlauf), Anzeige bei Polizei oder online (z. B. über die Online-Wache). Strafverfolgung erfolgt bei Online-Betrug meist zügig, da viele Delikte automatisiert verfolgt werden.
6. Ist das Darknet strafbar?
Die bloße Nutzung nicht. Strafbar wird es, wenn im Darknet illegale Waren oder Dienstleistungen gehandelt oder abgerufen werden – z. B. Waffen, Drogen oder Kinderpornografie.
7. Was passiert bei illegalem Streaming oder Downloads?
Illegales Streaming und Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten kann Abmahnungen, Geldstrafen oder zivilrechtliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen (§ 106 UrhG ff.).
8. Welche Strafen drohen bei Internetkriminalität?
Je nach Delikt: Geldstrafe bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen (z. B. bei Hacking oder Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen). Die Strafhöhe richtet sich nach Schadenshöhe und Vorsatz.
9. Können Täter im Internet wirklich ermittelt werden?
Ja. Auch anonyme Accounts können über IP-Adressen und Serverdaten zurückverfolgt werden. Die Polizei arbeitet mit Providern und Plattformbetreibern zusammen.
10. Kann ich anonym im Internet Straftaten begehen?
Nein. Auch wenn man denkt, anonym zu sein – Ermittlungsbehörden können IP-Adressen und andere Spuren zurückverfolgen.
11. Ist das Versenden von Nacktbildern ohne Zustimmung strafbar?
Ja. Wer intime Bilder ohne Einwilligung verschickt oder veröffentlicht, kann sich u. a. wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 201a StGB) strafbar machen.
12. Kann ich für einen Facebook-Post strafrechtlich belangt werden?
Ja. Wenn ein Post z. B. Beleidigungen, Volksverhetzung oder falsche Tatsachen über andere enthält, kann das strafbar sein – auch wenn es "nur" im Internet steht.
13. Wann brauche ich einen Anwalt im Internetstrafrecht?
Immer bei Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen oder strafrechtlichen Vorwürfen im Netz. Auch als Opfer von Cybercrime (z. B. Betrug oder Rufschädigung) ist anwaltliche Hilfe dringend zu empfehlen.
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