investico.com – Achtung nicht seriös

  • 2 Minuten Lesezeit

Über die Onlinehandelsplattform investico.com sollen Anleger insbesondere Anlagen in Differenzkontrakten (Contract for Difference – CFD´s), auf verschiedene Basiswerte, wie Indizes, Aktien etc., tätigen können.

Auf der Homepage wird darauf verwiesen, dass man bei Investico bestrebt sei, den Händlern die neuesten innovativen Tools und Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit man fundierte Entscheidungen treffen könne und sein Trading-Spiel gestärkt wird.

Auch wird damit geworben, dass man mit Investico vertrauensvoll an verschiedenen Märkten handeln soll und es die oberste Priorität sei, einem die bestmögliche Betreuung, einen unvergleichlichen Service und ein völlig transparentes Handelsumfeld zu bieten.

Aber keine Erlaubnis der BaFin 

Wenn Anlegern in Deutschland von einer Internethandelsplattform Anlagen in Form von Differenzkontrakten angeboten werden, handelt es sich um Wertpapierdienstleistungen, etwa um einen Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG).

Für das Betreiben einer entsprechenden Wertpapierdienstleistung in Deutschland müssen die Betreiber einer Plattform aber eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben. Eine solche Genehmigung haben die Verantwortlichen von investico.com, soweit uns bekannt, nicht.

Weitere Anzeichen für mangelnde Seriosität 

Auf der Webseite investico.com gibt es kein den deutschen gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Impressum.

Auf der Internetseite wird zwar als Betreibergesellschaft eine Faraz Financial Services Limited genannt. Auch wird darauf verwiesen, dass diese Gesellschaft von der südafrikanischen Finanzaufsichtsbehörde reguliert würde. Allerdings handelt es sich dabei nach unserer Ansicht um einen Identitäts- bzw. Namensmissbrauch. Denn Faraz Financial Services Limited betreibt, soweit bekannt, eine andere Domain, nämlich farazltd.com.

Dies sind alles Umstände, die unseres Erachtens Anleger zur Vorsicht mahnen sollten.

Möglichkeiten für Anleger von investico.com

Einem Anleger in Deutschland, der bei investico.com Gelder investiert hat, kann ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG zustehen.

Denn bei einem unerlaubten Betreiben von Wertpapierdienstleistungen in Deutschland resultiert für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gegen die Betreibergesellschaft der Plattform und deren verantwortliche Personen.

Wenn gegenüber Anlegern auch unwahre Tatsachen, wie etwa hinsichtlich der Betreibergesellschaft oder auch Risiken falsch dargestellt werden, können für Anleger auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung durchsetzbar sein.

Reagieren Sie auch rasch, wenn Ihnen ausgewiesene Guthaben oder eingezahltes Kapital nicht auf Ihren Wunsch zurückgezahlt werden.

Wenn Sie Überweisungen für Anlegen bei investico.com getätigt und sollten Sie Probleme haben, können Sie sich für Ihre Fragen und zu rechtlichen Möglichkeiten gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 03.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Oliver Busch

Beiträge zum Thema