Investmentfonds sollen aus der Konsolidierungspflicht herausgenommen werden

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Am 25. August 2011 hat das IASB (International Accounting Standards Board) in Abstimmung mit dem Financial Accounting Standards Board FASB vorgeschlagen, sogenannte „Investmentgesellschaften" vom Anwendungsbereich des IFRS 10 auszunehmen.

Hiernach dürfen Schulden bei Investmentgesellschaften weiterhin in Zweckgesellschaften „ausgelagert" werden. Dadurch wird die Überschuldung umgangen. Die Kritik an den von IFRS 10 in seiner aktuellen Fassung vorgesehenen Konsolidierungsausnahmen kam unter anderem von Amice - Association of Mutual Insurers and Insurance Cooperatives in Europe und von BVCA - The British Private Equity and Venture Capital Association, während etwa Professor Dr. Marco Passardi von der Universität Zürich die Konsolidierungspflichten sogar teilweise für noch nicht ausgeprägt genug hielt.

Ein Anlageberater ist bei einem Investmentfonds zu mehr als nur zu einer Plausibilitätsprüfung verpflichtet. Er muss den Investmentfonds mit dem üblichen kritischen Sachverstand prüfen. Der Jahresabschluss stellt bei einem seriösen Investmentfonds einen zentralen Baustein des beworbenen Beteiligungskonzeptes dar. Eine Ausnahme von der Konsolidierungspflicht muss daher als geradezu unverständlich erscheinen. Die rasante Verschärfung von Informations-und Verlustrisiken bei Investmentfonds DEGI International, AXA Immoselect, SEB Immoinvest und CS Euroreal rechtfertigen die vollständige Rückabwicklung. Die Kanzlei der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, berät und vertritt zahlreiche Investmentfonds-Geschädigte. Die Beratung ist kostenfrei unter 0421/321121 oder 0421/321122 oder dem 24 h Dienst unter 01724107745 und 01732706658.


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