IPPC Law Abmahnung - Forderungen abwehren

  • 3 Minuten Lesezeit

Spezialist verteidigt seit Jahren IPPC-Law-Abmahnung 

Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft aus Berlin verschickt regelmäßig unangenehme Post an Privathaushalte in Deutschland.

Mit dem Schreiben von IPPC Law wird eine Urheberrechtsverletzung im Internet behauptet. Innerhalb weniger Tage soll der Betroffene eine riskante und strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben sowie viel Geld zahlen.

Wer ist IPPC-Law?

Die Rechtsanwälte von IPPC Law sind auf das Urheberrecht spezialisiert. Im Auftrag von Filmproduzenten werden illegale Downloads von Filmmaterial nachverfolgt. Auftraggeber und eigentliche Abmahner sind daher die Filmhersteller aus der Unterhaltungsbranche, hier konkret: MG Premium Ltd (Zypern) oder Gamma Entertainment Inc. (Kanada)

Erste Tipps bei IPPC Law Abmahnung

  • Ruhe bewahren 
  • Nichts unterschreiben!
  • Nichts zahlen!
  • Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung

Unsere langjährigen Erfahrungen mit IPPC-Law-Abmahnungen zeigen, dass eigene Experimente, die Ausgangslage des Betroffenen verschlimmern. Insbesondere vorschnelle Unterschriften und sogar Zahlungen an IPPC Law sind kein guter Rat. Unter Umständen können solche Aktionen sogar als Schuldeingeständnis angesehen werden.

Kostenlose Erstberatung mit Spezialist nutzen

Besprechen Sie in Ihren Fall mit einem erfahrenen Anwalt für IPPC-Law-Abmahnungen. Rechtsanwalt David Werner bearbeitet täglich Abmahnungen im Urheberrecht. Seit Jahren verteidigt und verhandelt er für Betroffene von IPPC-Law-Abmahnungen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Lesen Sie mehr

Soll ich die Unterlassungserklärung und den Vergleich unterschreiben? 

Nein: Die der IPPC-Law-Abmahnung beigefügte und vor allem zugunsten der Filmproduzentin vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Vergleichserklärung dürfen Sie so nicht unterschreiben. Sie hat finanzielle Nachteile für Sie.

Finanzielles Risiko: Unterlassungserklärung

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung, welche der IPPC Law-Abmahnung beiliegt. 

Diese führt zu einem Unterlassungsvertrag mit der Rechte-Inhaberin, der Ihr Leben lang gültig ist. Der lebenslange Unterlassungsvertrag beinhaltet außerdem ein Strafversprechen Ihrerseits, siehe § 97a UrhG. Sollte es zu einem Folgeverstoß kommen, wird IPPC-Law mit der nächsten Abmahnung eine hohe Geldstrafe einfordern (Vertragsstrafe). Üblicherweise liegen die Beträge zwischen 2.500 € bis zu 5.000 €. 

Das finanzielle Risiko wird zu Ihrem ständigen Begleiter. Das kann für Privatpersonen die Insolvenz bedeuten. Lassen Sie sich besser vorher beraten!

Viele Betroffene müssen eine solche Erklärung überhaupt nicht unterzeichnen

Der abgemahnte Internet-Anschlussinhaber ist nicht automatisch in der Haftung. Vielmehr kann er sich auch entlasten. Das gelingt mit einer sauberen und professionellen Verteidigung. Man sollte hierbei jedoch auf fiktive Gäste oder Nutzer verzichten. Fragen Sie daher unseren Spezialisten für solche Abmahnungen: Rechtsanwalt David Werner. 

Hauptforderungen von IPPC 

  • strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Schadenersatz 
  • Anwaltliche Gebühren

Sie sollten aktiv werden

Lassen Sie die Vorwürfe nicht im Raum stehen. Wir helfen Ihnen. Vielen Konstellationen lassen sich entschärfen. Wir kennen den Abmahner IPPC Law und wissen genau, wie man hier am besten vorgeht. 

Passivität wird bestraft

Viele Abmahner neigen „wieder“ dazu, solche Fälle einzuklagen. Insbesondere Argumente wie „mein Internet wurde gehackt“ oder „ich war es nicht“ sind zu pauschal und helfen überhaupt nicht.

EXIT-Strategie: Einigung

Trifft der Vorwurf zu, ist eine außergerichtliche Einigung ratsam. Damit ist der Fall erledigt.

Der Streit wird friedlich gelöst. Es droht keine kostenintensive Klage vor dem Amts- oder Landgericht und damit keine weiteren Kosten. Dazu wird man ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die wir für Sie vorbereiten.

Einigungsprofi hilft bei den Verhandlungen

Wir helfen Ihnen, indem wir die Verhandlungen mit der Kanzlei IPPC Law übernehmen und ein wirtschaftlich gutes Ergebnis für Sie erzielen. Rechtsanwalt David Werner verteidigt und verhandelt seit 2017 für Betroffene. Er ist daher ein Einigungsprofi. Nutzen Sie auch dies zu Ihrem Vorteil.

Service SFW Baumeiter & Partner

  • Keine Unterlassungserklärung
  • Top-Bewertungen 
  • faires Pauschalhonorar für Verteidigung

 Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

 Montag – Sonntag | ab 09:00 Uhr | 030 95 99 82 220


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