IPPC Law Abmahnung für Gamma Entertainment Inc – wir helfen!

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IPPC Law Abmahnung – keine Unterschriften leisten

Seit einiger Zeit werden Internet-Anschlussinhaber in Deutschland mit teuren Abmahnungen von der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft belästigt. IPPC Law wurde von dem bekannten Abmahnanwalt Rechtsanwalt Daniel Sebastian gegründet. Dieser ist schon sehr lange für diverse Rechteinhaber aus der Musik- und Filmbranche aktiv. Nunmehr ist die Gamma Entertainment Inc. aus Kanada neu im Portfolio der Abmahnkanzlei. Es geht wieder um Pornofilme, man verlangt einen hohen Geldbetrag von 962 EURO und eine sehr riskante strafbewehrte Unterlassungserklärung

Konkret geht es um Filesharing im Internet, d. h. der kostenlose Tausch von Filmdateien über diverse Tauschprogramme, wie z. B. BitTorrent, eMule, etc. Das Vorgehen nach dem Prinzip „kostenlos Nehmen & Geben“ ist ohne entsprechende Erlaubnis von der Gamma Entertainment Inc. illegal. 

Wichtig: Nicht die beigefügten Mustererklärungen unterschreiben!

Wir warnen Verbraucher immer wieder davor, unüberlegt und vorschnell die Mustererklärungen in der Abmahnung zu unterschreiben. Hier bestehen viele Nachteile für den abgemahnten Internet-Anschlussinhaber. Zusätzlich wird dadurch eine Verteidigung erheblich erschwert.

Die hochriskanten Formulierungen sind sogar als Entwurf schon beigelegt. Man bräuchte sie eigentlich nur noch gegenzeichnen. Jedoch gilt höchste Vorsicht. Vermeiden Sie bitte größeren Schaden für sich. Sie dürfen diese vorformulierte Muster nicht unterschreiben.

Insolvenzrisiko für den Verbraucher

Die der IPPC Law Abmahnung beigefügte und vor allem zugunsten der Gamma Entertainment Inc. formulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung dürfen Sie so nicht unterschreiben. 

Zunächst ist zu prüfen, ob der Abgemahnte überhaupt für den behaupteten Verstoß in der Haftung steht. Ist er für diesen nicht verantwortlich, schuldet er bereits keine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Eine täterschaftliche Vermutung gegen den betroffenen Internet-Anschlussinhaber ist zum Beispiel nicht mehr begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten (siehe BGH, Urt. v. 12.05.2012, I ZR 121/08; Urt. v. 15.11.2012, I ZR 74/12). Hier ist an Besucher aus der Familie und Gäste (aus dem Ausland) zu denken. Oft existieren weitere Mitbewohner in einer WG, die ebenso das Internet nutzen. 

Dazu geht man mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einen lebenslangen Vertrag mit der Gamma Entertainment Inc. ein. Bei einem Folgeverstoß, d. h. ein erneuter Upload von Filmmaterial, wird eine hohe Geldstrafe fällig. Es besteht über viele Jahre hinweg ein finanzielles Risiko für den Erklärenden selbst. Solche Geldstrafen belaufen sich gerne auf bis zu 5.000 EURO. Es droht die private Insolvenz –> große Nachteile für den Verbraucher:

  • Lebenslanger Vertrag mit Gamma Entertainment Inc
  • 5.000 € Geldstrafe je Neufall (Insolvenzrisiko)
  • unnötiges Schuldanerkenntnis

Geldforderungen in der IPPC Abmahnung sind deutlich überhöht

Die in der IPPC Law Abmahnung genannten Forderungen sind überhöht. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Richter den Schadenersatzanspruch für einen Pornofilm eher im Bereich von 100 bis 200 € ansiedeln. Die Forderungen in der IPPC Law Abmahnung können daher auch in der Höhe angegriffen werden. 

Aktiv werden

Eine starke Verteidigung lohnt sich. In vielen Fällen hat der Internet-Anschlussinhaber gerade nicht den Down- bzw. Upload vorgenommen. Eine Verteidigung bietet dann große Chancen auf einen Erfolg.

Kostenlose Erstberatung bei Baumeister Rosing nutzen!

Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung. Wir bearbeiten unzählige IPPC Law Abmahnungen und wissen, wie man richtig reagiert. Unser Team von Baumeister Rosing hilft Ihnen täglich und bundesweit bei der konsequenten Abwehr von Forderungen aus einer urheberrechtlichen Abmahnung. Lassen Sie sich individuell und anwaltlich betreuen. 

Eine außergerichtliche Einigung kann helfen

Für den Fall, dass der Vorwurf aus der Abmahnung zutrifft, ist eine außergerichtliche Einigung mit IPPC Law und Gamma Entertainment ratsam. Damit wird der Sachverhalt friedlich gelöst. Es droht keine kostenintensive Klage und damit keine weiteren Kosten. Unsere Kanzlei hilft dabei auch, den Forderungsbetrag von 962 Euro zu reduzieren.

Baumeister Rosing – Service für Verbraucherschutz:

  • Vermeidung einer riskanten Unterlassungserklärung
  • bundesweite Vertretung
  • faires Pauschalhonorar

Verschenken Sie keine Zeit und rufen Sie uns an!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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