Abmahnung von IPPC Law – was tun?

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Aktuell mahnt die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin interessante Filmtitel ab, die im Internet in Tauschbörsen zu finden sind.

IPPC steht für Inter Protocol, Patent und Copyright.

Dabei agiert der bereits bekannte Abmahnanwalt Daniel Sebastian als Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter für die „IPPC Law“. Rechtsanwalt Sebastian hat für Musik- und nunmehr auch Filmproduzenten schon tausende Abmahnungen ausgesprochen. Daher ist er auf das Urheberrecht spezialisiert.

IPPC Law Abmahnung – wie lautet der Vorwurf?

Der Vorwurf lautet, dass von dem Anschluss des Abgemahnten eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Konkret soll mittels einer (Tauschbörsen-)Software ein Porno-Film zum Download zur Verfügung gestellt worden sein.

Sind Pornofilme überhaupt nach dem Urhebergesetz geschützt?

Einige Gerichte sind der Ansicht, dass Pornofilme nicht immer dem Urheberrechtsschutz unterliegen (siehe Landgericht München I, Beschluss vom 29.05.2013, AZ: 7 O 22293/12). Oft fehlt es an einer persönlichen geistigen Schöpfung des Produzenten, wenn der Film lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise zeigt. Hierfür kann kein Schutz als Filmwerk (§ 94 UrhG) beansprucht werden.

Fehlt es also an einer geistigen Schöpfungshöhe, spricht man bei einem Pornofilm von einer bewegten Ton-Bild-Folge (= sogenannte Laufbilder). Diese sind nach §§ 94, 95 Urhebergesetz geschützt. Jedoch kommt ein möglicher Laufbilderschutz nur dann in Betracht, wenn ein Ersterscheinen der Laufbilder in Deutschland bzw. bei einem Ersterscheinen im Ausland ein Nacherscheinen in Deutschland innerhalb von 30 Tagen dargetan ist. Zudem wird sich IPPC Law fragen lassen müssen, ob Handlungen, die gegen Gesetzte zum Schutze der Jugend verstoßen, per se geeignet sein können, ein Erscheinen im Sinne des Urhebergesetzes zu begründen.

Erste Schritte bei einer IPPC Law Abmahnung

Wie sollen Betroffene nun vorgehen? Um eine möglichst effektive Verteidigung zu erreichen, bitten wir Sie, folgende Schritte zu beachten:

1. Keine Unterschrift

(Nichts von der Gegenseite unterschreiben)

2. Fristen beachten

(Keine Zeit verschenken)

3. Nicht bei der Gegenseite anrufen

(Behalten Sie wertvolle Informationen für sich)

4.Kostenfreie Einschätzung nutzen

(Lassen Sie einen Profi die Situation klären)

Kein blinder Aktionismus bei IPPC Law Abmahnung

Keine Haftung – Keine Unterlassungserklärung/kein Geld

Nicht jeder Anschlussinhaber hat für die Vorwürfe aus der IPPC Law Abmahnung einzustehen. Oftmals ist der Anschlussinhaber nicht der Täter. Es kommen weitere Personen ernsthaft als Nutzer in Betracht. Gerade in Familienhaushalten oder WGs sind die Chancen groß, sich zu entlasten. Dann verbietet es sich, eine solch riskante Erklärung einfach abzugeben. Profis wissen das. Auch ist in solchen Konstellationen kein Geld geschuldet.

Haftung zu bejahen – Modifikation

Hat es doch den Richtigen getroffen, sollte eine Unterlassungserklärung an IPPC Law ausgehändigt werden. Dann ist die Forderung nach einer zukünftigen Unterlassung berechtigt. Jedoch muss eine Unterlassung beinahe in allen Fällen angepasst werden. Im Ergebnis läuft es auf bestimmte Modifikationen bei den einzelnen Formulierungen heraus. Man spricht daher von einer modifizierten Unterlassungserklärung. Gerne helfen wir Ihnen hierbei.

Vorsicht bei Vorformulierungen durch IPPC Law

Die der IPPC Law Abmahnung beigefügten Muster sollten nie unterzeichnet werden. Allein der Vorschlag, die Haftung dem Grunde nach anzuerkennen, ist ein No-Go für erfahrene Anwälte. Lassen Sie den Vorfall also durch einen Profi bearbeiten.

Ehemaliger Abmahnanwalt verteidigt jetzt Verbraucher

Unser Teamleiter Rechtsanwalt David Werner ist Ihr Ansprechpartner in Sachen IPPC Law Abmahnung. Er hat für eine der größten Abmahnkanzleien in Deutschland gearbeitet. Er kennt daher die Tricks und Kniffe in solchen Konstellationen. Dies wird Ihnen bei der Lösung Ihres Falls sehr helfen.

Fairer Pauschalpreis & bundesweiter Service

Zusätzlich achten wir darauf, dass Sie eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung erhalten. Daher wird die Verteidigung einer IPPC Law Abmahnung immer zu einem fairen Pauschalpreis übernommen.

Zugleich ist unser Service bundesweit erhältlich.

Nutzen Sie daher unsere kostenfreie Ersteinschätzung

Wir bieten eine kostenfreie Einschätzung Ihrer Situation, innerhalb derer wir anhand der konkreten Umstände die Möglichkeiten für ein weiteres Vorgehen aufzeigen.



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