IPPC-Law-Mahnbescheid – richtig reagieren und Geld sparen

  • 3 Minuten Lesezeit

Wir helfen bundesweit bei der Abwehr von Mahnbescheiden

Mit dem Mahnbescheid des Amtsgerichts Wedding (Berlin) möchte die Kanzlei IPPC Law kurzfristig hohe Geldbeträge wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung im Internet einsammeln. Im Auftrag diverser Rechteinhaber soll der Internetanschlussinhaber je nach Anzahl der ermittelten Down- bzw. Uploads um die 1.000 Euro zahlen.

Erster Tipp: Ruhe bewahren!

Sie wissen derzeit nicht, wie Sie richtig auf den Mahnbescheid von IPPC Law reagieren sollen? Bewahren Sie Ruhe. Wir sagen Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung, was in solchen Situationen als Betroffener zu tun ist. Mit unseren außergerichtlichen und gerichtlichen Erfahrungen beraten und verteidigen wir Internetanschlussinhaber bundesweit. 

Wieso Amtsgericht Wedding?

Hat der im Mahnbescheid genannte Antragsteller in Deutschland keinen Unternehmenssitz, so ist das Amtsgericht Wedding in Berlin als zentrales Mahngericht ausschließlich für den Erlass des Mahnbescheides zuständig, § 689 Absatz 2 Satz 2 ZPO. 

Ausländische Mandanten von IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

  • MG Premium Ltd. (Sitz in Zypern)
  • Gamma Entertainment Inc. (Kanada)
  • MG Content RK Ltd (Zypern)

Was ist ein IPPC-Law-Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid ist zunächst eine automatisierte Zahlungsaufforderung. Die Zahlungsaufforderung, wird ohne Prüfung der wahren Zahlungspflicht erstellt. Mit ihr wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Nach Erlass des Bescheides wird dieser durch das Mahngericht an den Adressaten versendet. Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des IPPC Mahnbescheides soll man den bezifferten Geldbetrag überweisen. 

Achtung: Vorbereitung für die Zwangsvollstreckung in Ihr Vermögen

Lassen Sie den Mahnbescheid liegen, wird anschließend ein Vollstreckungsbescheid folgen. Dieser wird ohne Einspruch rechtskräftig. Damit erhält IPPC Law einen vollstreckbaren Titel, welcher einem Zahlungsurteil gleicht. Damit kann man in Ihr Vermögen vollstrecken. Das gilt es zu verhindern. Sie müssen sich daher wehren! Ansonsten verschenken Sie Geld an die Abmahner. 

IPPC-Law-Mahnbescheid – aktiv werden

Sie müssen unbedingt aktiv werden – Passivität kostet nur viel Geld! Man kann hier noch sehr viel tun. Oftmals werden die Forderungen aus dem Mahnbescheid mit unserer anwaltlichen Unterstützung komplett abgewehrt. 

Alternativ bietet sich immer die Möglichkeit einer gütlichen Einigung zu reduzierten Konditionen. Auch hiernach kann man Geld sparen. Wir helfen Ihnen in jeder Lage bei der Auseinandersetzung mit IPPC & Co. Fragen Sie uns und profitieren Sie von unseren Erfahrungen mit IPPC Law aus den letzten Jahren. 

Richtig reagieren: Kostenlose Erstberatung von Baumeister Rosing nutzen

Rufen Sie täglich von 9 – 20 Uhr unser Team für Urheberrecht an. Die Erstberatung ist immer kostenlos. Schnell erhalten Sie Hilfe von einem erfahrenen Anwalt im Urheberrecht. 

Erfolg durch Erfahrung im Urheberrecht

Mit unseren Erfahrungen verteidigen wir Sie erfolgreich gegen die Abmahner. Vor allem können wir in Deutschland auf eine Erfahrung aus vielen Mahnverfahren und Klagen im Urheberrecht zurückgreifen. 

2-Wochen-Frist

Die Frist für eine Reaktion beträgt 2 Wochen. Fristbeginn ist das Datum der Zustellung. Das Datum finden Sie rechts oben auf dem gelben Briefumschlag.

Muss ich den Geldbetrag in jedem Fall zahlen?

Auch wenn der gerichtliche Mahnbescheid vom Amtsgericht Wedding einen sehr formalen Eindruck hinterlässt, müssen Sie nicht zwingend zahlen. Ob Sie als Internetanschlussinhaber tatsächlich in der Schuld sind, prüfen wir für Sie sofort. 

Auch die Höhe der geltend gemachten Forderungen sind angreifbar. Für den illegalen Tausch von Filmwerken – insbesondere Pornofilme – sprechen Amtsgerichte 100 bis 200 € Schadenersatz aus, mehr nicht. Die Forderungen sind also jedenfalls der Höhe nach diskutabel.

Ihr Helfer bei IPPC-Law-Mahnbescheid

  • Soforthilfe bundesweit
  • Hilfe durch erfahrenen Anwalt im Urheberrecht
  • Zwangsvollstreckung vermeiden
  • Geldforderung aus dem Mahnbescheid abwehren bzw. deutlich reduzieren

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Foto(s): RA David Werner

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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