Ist der "Haupterbe" immer der Alleinerbe?

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Erblasser errichten oftmals Testamente, in denen sie ihr Vermögen an unterschiedliche Personen verteilen. Darin nennen sie oftmals unterschiedliche Bezeichnungen für die Personen, die sie bedenken wollen. Diese Testamente müssen in der Regel ausgelegt werden, und somit muss ermittelt werden, ob die Erblasser darin Alleinerbeneinsetzungen, Miterbenbestimmungen, Quotenvermächtnisse oder Ähnliches sehen. Der wirkliche Wille des Erblassers ist hierbei im Wege der Auslegung zu ermitteln.

1. Bezeichnung als „Haupterbe“

Wird eine Person im Testament als „Haupterbe“ bezeichnet, ist diese Person dann kein Alleinerbe, wenn im Wege der Auslegung des Testaments ermittelt wird, dass der Erblasser mit der Bezeichnung „Haupterbe“ nicht an die Gesamtrechtsnachfolge denkt.

2. Verwendung der diversen Begriffe durch den Erblasser

In der Regel kennen juristische Laien nicht den Unterschied zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis und verwenden deshalb in vielen Fällen diese Begriffe synonym in ihren Testamenten.

Wird einer Person ein Bruchteil des Vermögens zugewandt, ist von einer Erbeinsetzung auszugehen. Unerheblich ist hierbei, ob die bedachte Person als Erbe bezeichnet wird.

Soll der Bedachte nur einzelne Gegenstände erhalten, ist der Bedachte im Zweifel kein Erbe, auch wenn der Erblasser ihn im Testament so genannt hat.

Haben Sie Fragen zur Testamentserrichtung? Ich stehe Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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