Muss Alleinerbe Pflichtteil auszahlen?
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Muss Alleinerbe Pflichtteil auszahlen?
Ja, ein Alleinerbe ist verpflichtet, den Pflichtteil an pflichtteilsberechtigte Personen auszuzahlen. Also muss Alleinerbe Pflichtteil auszahlen. Viele unsere Mandanten stellen sich die Frage: Muss Alleinerbe Pflichtteil auszahlen? Auch wenn der Erblasser einen Alleinerben eingesetzt hat, bleiben die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche bestimmter naher Angehöriger bestehen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die dabei zu beachten sind:
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Pflichtteilsberechtigte Personen
Pflichtteilsberechtigt sind gemäß § 2303 BGB:
Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkelkinder)
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
Eltern des Erblassers (falls keine Abkömmlinge vorhanden sind)
Höhe des Pflichtteils
Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Pflichtteilsberechtigte erhalten hätte, wenn es kein Testament gegeben hätte. Der Pflichtteil wird als Geldanspruch berechnet und nicht als Anteil an spezifischen Gegenständen oder Immobilien.
Berechnung des Pflichtteils
Ermittlung des Nachlasswerts: Zunächst wird der gesamte Nachlasswert ermittelt, inklusive Immobilien, Kontoguthaben, Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten.
Bestimmung des gesetzlichen Erbteils: Der gesetzliche Erbteil wird ermittelt, als ob kein Testament existieren würde.
Berechnung des Pflichtteils: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dieses gesetzlichen Erbteils.
Pflicht des Alleinerben
Der Alleinerbe hat die Pflicht, die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten zu erfüllen. Das bedeutet konkret:
Auskunftspflicht: Der Alleinerbe muss den Pflichtteilsberechtigten umfassend über den Nachlass informieren.
Pflichtteilsanspruch: Der Alleinerbe muss den errechneten Pflichtteil in Geld auszahlen.
Beispiele
Beispiel 1: Ein Kind als Alleinerbe
Ein Erblasser hat zwei Kinder und setzt eines als Alleinerben ein. Der Nachlasswert beträgt 200.000 Euro. Das enterbte Kind hat einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50.000 Euro (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils von 100.000 Euro).
Beispiel 2: Ehegatte als Alleinerbe
Ein Erblasser hinterlässt einen Ehegatten und zwei Kinder. Der Ehegatte wird als Alleinerbe eingesetzt, der Nachlasswert beträgt 300.000 Euro. Jedes Kind hätte einen gesetzlichen Erbteil von 75.000 Euro. Der Pflichtteilsanspruch für jedes Kind beträgt daher 37.500 Euro.
Zahlungsmodalitäten
Wenn der Nachlass nicht genügend liquide Mittel enthält, um die Pflichtteilsansprüche zu erfüllen, gibt es verschiedene Optionen:
Verkauf von Nachlassgegenständen: Der Alleinerbe kann Vermögenswerte aus dem Nachlass verkaufen.
Ratenzahlung: Der Alleinerbe und der Pflichtteilsberechtigte können sich auf eine Ratenzahlung einigen.
Hypothek: Der Alleinerbe kann eine Hypothek auf eine im Nachlass befindliche Immobilie aufnehmen.
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