Ist es rechtlich relevant, wenn der Bundesregierung der drohende Haftbefehl gegen israelische Politiker nicht gefällt?

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In verschiedenen Statements hat die deutsche Bundesregierung, ebenso wie einzelne Regierungen und Parlamentarier anderer "Verbündeter" Israels, ihr Missfallen über die Ankündigung des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs, Haftbefehle gegen israelische Politiker zu erlassen, geäußert. Ist dies von rechtlicher Relevanz?

Die Antwort ist "Nein", denn das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (hier übersetzt weitgehend in Übereinstimmung mit der Übersetzung des Auswärtigen Amtes) ist eindeutig:

Gemäß Art. 59 des Statuts "ergreift" ein Vertragsstaat, dem ein Ersuchen um vorläufige Festnahme zugegangen ist, "sofort Maßnahmen zur Festnahme der fraglichen Person", die sodann "umgehend" im Gewahrsamsstaat "vorgeführt" wird. Der Gewahrsamsstaat kann nur prüfen, ob sich der Haftbefehl auf die festgenommene Person bezieht, sie in einem ordnungsgemäßen Verfahren unter Wahrung ihrer prozessualen Rechte festgenommen wurde und ggf., ob eine vorläufige Haftentlassung bis zur Überstellung angezeigt ist. Ausdrücklich heißt es in der Vorschrift:

"Der zuständigen Behörde des Gewahrsamsstaats steht es nicht frei, zu prüfen, ob der Haftbefehl nach Artikel 58 Absatz 1 Buchstaben a und b ordnungsgemäß erlassen wurde."

Gemäß Artikel 91 des Statuts kann in dringenden Fällen ein Festnahme- und Überstellungsersuchen "über jedes Medium erfolgen, das in der Lage ist, eine schriftliche Aufzeichnung zu hinterlassen", sofern dieses Ersuchen später auf formalem Weg bestätigt wird.

Da Haftbefehle oder Festnahmeersuchen üblicherweise nicht angekündigt werden, werden die deutschen Bundesbehörden ggf. kurzfristig, rasch und ohne "Wenn und Aber" sich in Deutschland aufhaltende israelische Politiker festnehmen müssen. Zudem muss damit gerechnet werden, dass die vom Chefankläger des Strafgerichtshofs angekündigten Haftbefehle um weitere Straftatbestände und weitere Personen kurzfristig erweitert werden können.




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