Jetzt auch VW T6 Multivan von Abgasskandal betroffen – Ihre Rechte

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Volkswagen AG hat nach Recherchen des Spiegel dem Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) mitgeteilt, dass der T6 mit Dieselmotor im Alltagsbetrieb die zulässigen Grenzwerte für Stickstoff „… teilweise erheblich …“ überschreitet.

Das KBA habe daraufhin sogar einen Zulassungsstopp erwogen, da die Angaben der Volkswagen AG bereits im Zulassungsverfahren des Fahrzeuges zu niedrig angegeben wurden, eine Zulassung dieses Fahrzeugtyps daher nie hätte erfolgen dürfen.

Was bedeutet das für Sie?

Sollte zutreffen, dass die Stickstoffemissionen unzulässig hoch sind, ist Ihr Fahrzeug tatsächlich nicht zulassungsfähig und daher grundsätzlich von einer Stilllegung bedroht.

Die Volkswagen AG arbeitet offenbar mit Hochdruck an einem Software-Update, um die Abgasgrenzwerte einzuhalten.

Das Problem: Bislang sind die Langzeitfolgen eines Software-Updates auf den Verschleiß des Motors und das Abgassystem nicht geklärt. Unabhängige Experten befürchten neben einem höheren Durchschnittsverbrauch einen deutlich erhöhten Verschleiß. Auf diesen Kosten bleibt dann jedoch der Käufer sitzen. Die Langzeitfolgen auf den Wert des Wagens sind nicht absehbar.

Die Lösung: Kaufvertraglich haben Sie einen Anspruch auf die Lieferung einer mangelfreien Sache. Im Falle eines PKW heißt mangelfrei konform mit den gesetzlichen Abgasgrenzwerten im Normalbetrieb und damit zulassungsfähig. Diese Kriterien erfüllt Ihr Wagen derzeit nicht. Folglich steht Ihnen ein Anspruch auf Nachbesserung, im Falle der Verweigerung das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag zu. Das heißt: Fahrzeug abgeben, Geld zurück! Die Rechtsfragen sind vergleichbar mit denen beim Skandal-Diesel EA189 der Volkswagen AG. In diesen Fällen haben bereits viele Gerichte die Rückabwicklung der Kaufverträge ausgeurteilt.

Der Clou: Sollten Sie ihren T6-Diesel zurückgeben können, umgehen Sie die sich bereits heute abzeichnende Welle von Fahrverboten in deutschen Ballungsgebieten und Großstädten, die allen Fahrzeugen drohen, die nicht die Euro-6-Norm erfüllen!

Regelmäßig übernimmt die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung die Kosten der Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen aus Kfz-Kaufverträgen, sodass Ihnen keine weiteren Kosten entstehen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Bernd Kerger per Telefon oder E-Mail. Er konnte bereits zahlreichen Mandanten mit einem „Skandal-Diesel“ zu ihrem Recht verhelfen und vertritt auch Sie gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung (Deckungsanfrage), bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und nötigenfalls bei der Rückabwicklung Ihres Kaufvertrags.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Kerger & Partner Rechtsanwälte PartG

Beiträge zum Thema