Jetzt handeln: Überbrückungshilfe III Plus beantragen

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Es gibt nach wie vor viele Unternehmen, die aufgrund der Pandemie weiterhin mit immensen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen haben. 

Bislang konnten diese Unternehmen bis zum 31.10.2021 die Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli, August und September 2021 beantragen. 

Nun können diese Unternehmen etwas aufatmen. Das Bundesministerium hat endlich den Förderzeitraum für die Überbrückungshilfe III Plus erweitert: 

Nun können von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen Anträge ÜH III Plus auch für den Zeitraum Oktober, November und Dezember stellen, und zwar bis zum 31.12.2021. Das heißt, dass der Förderzeitraum für die ÜH III Plus 6 Monate umfasst: Juli bis Dezember 2021.

Die Voraussetzungen für die Beantragung der ÜH III Plus sind nach wie vor identisch. Die Corona-bedingten Umsatzeinbrüche müssen mindestens 30 % betragen. Wenn diese Voraussetzung gegeben ist, werden die Fixkosten entsprechend erstattet.

Sollten Unternehmen die Überbrückungshilfe III Plus bereits beantragt haben, können diese über einen Änderungsantrag nachträglich den Förderzeitraum Oktober bis Dezember in Ansatz bringen.

Wenn bislang noch keine Überbrückungshilfe III Plus beantragt worden ist, kann der komplette 6-monatige Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 berücksichtigt werden. 

Bei Erstanträgen werden Abschlagszahlungen von bis zu € 100.000,00 pro Monat gezahlt.

Auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige ist verlängert worden. Damit können Soloselbständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 bis zu € 4.500,00 Unterstützung erhalten. Die Antragstellung für die Neustarthilfe Plus wird voraussichtlich ab Mitte Oktober 2021 möglich sein. 

Zu beachten ist, dass die Anträge nur von zu prüfenden Dritten gestellt werden können, das heißt Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Anwälten. Deren Gebühren für die Antragstellung werden über die Fixkosten mit erstattet.

Für weitere Informationen:  www.rechtshilfe-covid19.de

Wir helfen Ihnen gerne! Schnell, digital und bundesweit. 

Ihre Kanzlei Grigat & Krüger

Foto(s): Kanzlei Grigat & Krüger

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