Jetzt Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben

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Jetzt Erklärung zur Feststellung
der Grundsteuerwerte abgeben

www.grund-steuer-reform.de

Wer muss eine Erklärung zur Grundsteuer abgeben?

Immobilieneigentümer müssen bis zum 31.10.2022 die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuer auf Grund der Grundsteuerreform abgeben. Dies wurde am 10.04.2018 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, da die Bewertung der Grundstücke im Rahmen der Grundsteuer mit dem Einheitswert verfassungswidrig sei. 

Die daraus resultierende Grundsteuer wird am 01.01.2025 fällig. 

Ab dem 01.07.2022 ist es möglich die Erklärung zu Feststellung der Grundsteuerwerte elektronisch zu übermitteln, demnach bietet sich die Zeit bis dahin an sich auf die Einreichung vorzubereiten.

Was benötigt man zur Erstellung?

Folgende Unterlagen sind relevant:

  • Gemarkung und Flurstück des Grundvermögens
  • Eigentumsverhältnisse
  • Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung)
  • Fläche des Grundstücks
  • bisherige Einheitswertbescheide

Wie errechnet sich die Grundsteuer?

Die Grundsteuer errechnet sich in einem komplizierten dreistufigen Rechenverfahren aus Grundstückswert, Steuermesszahl und Hebesatz.

Die kurze Berechnungsformel für die Grundsteuer lautet:

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer

Schritt 1 Grundstückswert

Der Ermittlung des Grundstückswerts liegt ab sofort nicht mehr der Einheitswert, sondern der Grundsteuerwert zugrunde, der u. a. vom Bodenrichtwert, der Grundstücksfläche, dem Alter des Gebäudes und der Nutzungsart abhängig ist. Das Berechnungverfahren variiert dabei: So kommen je nach Art der Bebauung entweder das Ertragswertverfahren (z. B. bei Ein- und Zweifamilienhäusern) oder das Sachwertverfahren (z. B. bei Geschäftsgrundstücken) zum Einsatz. Bei unbebauten Grundstücken ist die Berechnung deutlich einfacher.

Schritt 2 Steuermesszahl

Steht der Grundsteuerwert für das Grundstück fest, kommt die Steuermesszahl zur Anwendung. So erhält man den Steuermessbetrag, der für die weitere Berechnung benötigt wird.

Schritt 3 Hebesatz

Es gibt drei unterschiedliche Hebesätze für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für unbebaute „baureife“ Grundstücke.


Schieben Sie die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte nicht auf die lange Bank – und vermeiden Sie Fehlberechnungen, die Sie teuer zu stehen kommen können!

Gerne können Sie unter dem folgenden Link oder unter der Rufnummer 02151-72970 kontaktieren.

https://grund-steuer-reform.de/

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Foto(s): Kanzlei Grigat

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