Job als Finanzagent/ App-Tester. Assistenz Evaluierung! Strafbarkeit wegen Geldwäsche!

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Strafverteidiger Bielefeld. 

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Zusammenfassung

  • Vorsicht bei lukrativen Jobangeboten im Homeoffice! Einfacher Verdienst bis zu 520 EUR
  • Jobbezeichnung als "Evaluierungsassistenz"; "Assistenz Evaluierung": Vorsicht! Sie machen sich wahrscheinlich strafbar!
  • Stellenanzeigen wirken sehr professionell! Einstellung und Ablauf verlaufen häufig per E-Mail/ WhatsApp!  Es besteht kein persönlicher Kontakt!
  • Häufig sollen Sie Bankkonten eröffnen. Auf diesen Konten fließen Gelder aus Straftaten! 
  • Strafbarkeit wegen Geldwäsche nach § 261 StGB!
  • Sammeln Sie Beweise! Chatverläufe usw. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt und erstatten Sie Strafanzeige!
  • Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten sollten, dann lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten! Eine Strafbarkeit nach § 261 StGB setzt nicht unbedingt Vorsatz voraus; es reicht auch Leichtfertigkeit (sog. grobe Fahrlässigkeit) aus!

Vorsicht bei lukrativen Jobs im Internet

Der nachfolgende Artikel gibt einen kurzen Überblick zum Thema Jobangebot als Finanzagent oder App-Tester im Internet und wie Sie damit in eine Falle tappen können, ohne es zu ahnen. Im schlimmsten Falle droht ihnen eine Verurteilung wegen Geldwäsche und Beihilfe zu Betrug sowie zivilrechtliche Schadensersatzforderungen der Geschädigten.  

Der Artikel gibt einen Überblick über 2 Betrugsmaschen wieder die sich bei den Betrügern etabliert haben und soll Sie eindringlich davor warnen!

Wie gehen die Betrüger vor? 

In letzter Zeit haben sich vor allem 2 Betrugsmaschen etabliert.

(1). Betrugsmasche: Sie sollen ein Bankkonto eröffnen

Die Betrüger tarnen ihre Masche als Angebot für ein Nebenjob, der über eine Online-Stellenanzeige zugänglich ist. Die Bewerbung für einen solchen Job erfordert, dass Personen ein Bankkonto eröffnen. Nach erfolgreicher Kontoerstellung sollen sie die Kontodaten an die Nebenjobfirma weiterleiten und eingehende Gelder daraufhin auf andere Konten transferieren. 

Was die Betroffene nicht ahnen: Die Konten, die von den Betroffenen eröffnet worden sind, dienen als Empfängerkonten für betrügerische Online-Shops. Diese betrügerischen Shops werben auf Internetseiten mit sehr günstigen Preisen für hochwertige Elektronikgeräte. Der Finanzagent wird dabei als Strohmann instrumentalisiert. Die eingehenden Geldbeträge werden dann auf ein ausländisches Konto weitergeleitet. Sie erhalten als Gegenleistung für die Überweisung eine Provision von bis zu 10 % der Transfersumme. 

  • Kriminelle locken oft per E-Mail mit vermeintlich lukrativen Jobangeboten (wenig Aufwand, viel Geld)
  • Zur Durchführung des Betrugs fordern sie die Angabe der Kontoverbindung und eine Kopie des Personalausweises an. 
  • Der Arbeitsvertrag enthält detaillierte Erläuterungen zum angeblich legalen Zweck der Tätigkeit, um den Eindruck eines rechtmäßigen Beschäftigungsverhältnisses zu erwecken 
  • Bei Anwerbungen per E-Mail gibt der vermeintliche "Arbeitgeber" in der Regel eine im Ausland oder aber auch im Inland ansässige Firma an, die zwar existiert, aber nichts mit der Anwerbung zu tun hat. Die E-Mail verlinkt oft zur Homepage einer existierenden Firma, um Authentizität vorzutäuschen. Der Kontakt erfolgt ausschließlich per Telefon und/oder E-Mail.
  • Die Veröffentlichungen im Internet sind für jeden zugänglich und können manipuliert werden. 

Was sind Ihre Aufgaben als „Finanzagent?

  • Die Aufgabe besteht darin, das persönliche Bankkonto für Überweisungen zur Verfügung zu stellen und die eingegangenen Gelder unmittelbar nach Erhalt in bar abzuheben oder weiterzuleiten, an eine ausländisches Konto
  • Alternativ sollen die Beträge entweder mithilfe eines Finanzdienstleisters wie Western Union, TransferGO etc. ins Ausland überwiesen werden 
  • Es folgt eine großzügige Provision in Höhe von bis zu 10% der Überweisungssumme - die zum Teil nicht ausgezahlt wird! 
  • Die Täter erteilen klare Anweisungen, vermitteln ein Gefühl der umfassenden Betreuung und sind jederzeit erreichbar. Selbst kritische Nachfragen werden freundlich und überzeugend beantwortet.

(2). Betrugsmasche: Sie sollen Apps testen!

Bei dieser Masche sollen Sie Apps überprüfen, Buchungsvorgänge bei Banken testen und Produkte bewerten. Ihnen werden flexible Arbeitszeiten versprochen als Nebenjob. Doch anstatt sich in dieser Tätigkeit zu engagieren, finden Sie sich in der Rolle als Finanzagent wieder. Ihnen droht dann ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche.

Video-ID als Eignungstest

Ihre Aufgabe im Rahmen des Eignungstests besteht darin, die Sicherheitsmerkmale des Videoidentifikationsverfahrens zu überprüfen, während Sie die Eröffnung eines Bankkontos simulieren. Das Konto wird ausschließlich zu Forschungszwecken eingerichtet. Nach Abschluss der Aufgabe sollen sie eine Auswertung erhalten.

Sie werden gebeten, die gestellten Fragen zu beantworten und diese anhand einer Skala zu bewerten. Nach erfolgreichem Abschluss des Tests wird das Konto gekündigt. Eine automatische Bestätigung darüber wird von der Bank versandt.

Was passiert wirklich? 

Die Betrüger eröffnen im Vorfeld ein Bankkonto unter dem Namen der Bewerber und verwenden dabei falsche Kontaktdaten. Wenn sich die Bewerber über das Video-Ident-Verfahren bei der Bank identifizieren, wird ein Konto mit den von den Betrügern angegebenen falschen Kontaktdaten eröffnet. Dadurch verschaffen sich die Betrüger Zugang zu diesem Konto.

Betrüger missbrauchen ihr Konto für Verkäufe

Die Betrüger nutzen das unter den Namen des Bewerbers eröffnete Konto beispielsweise für Verkäufe bei Ebay oder EbayKleinanzeigen. Die Betrüger locken dabei mit unschlagbar günstigen Angeboten, besonders bei Elektronikgeräten, wie Notebooks, I-pads, Handys oder Soundbars. Unwissende Käufer nehmen diese Angebote an und überweisen das Geld auf das betrügerische Konto 

Was die Betroffenen nicht wissen… 

Was die Betroffenen oft nicht wissen ist, dass sie unfreiwillig eine Rolle als Täter übernommen haben, nämlich als Finanzagent. Als Finanzagent wird ihr Konto für Überweisungen missbraucht. Ihnen droht ein Strafverfahren und zivilrechtliche Ansprüche von Verbrauchern die Waren gekauft, diese bezahlt aber nicht erhalte haben.

Wie machen Sie sich strafbar? 

Oft sind die Betroffenen völlig ahnungslos, dass sie mit ihrer Tätigkeit eine Straftat begehen, nämlich den Straftatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB. Des Weiteren kommt der Straftatbestand der Beihilfe zum Betrug in Betracht nach §§ 263, 27 StGB. Darüber hinaus riskieren Betroffene zivilrechtliche Schadensersatzforderungen der Geschädigten.

Im Falle einer Verurteilung wegen Geldwäsche droht ihnen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, vgl. § 261 Abs. 1 StGB. 

Wichtig: Selbst wenn Sie keinen Vorsatz hatten, können Sie sich immer noch strafbar machen. Denn nach § 261 Abs. 6 StGB wird auch bestraft, wer leichtfertig nicht erkennt, dass es sich um eine Straftat der Geldwäsche handelt. In diesem Fall droht ihnen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren! 

Wie können Sie sich schützen?

Täuschen Sie sich nicht durch äußere Erscheinungen. Der beste Schutz liegt in einem gesunden Maß an Misstrauen und Vorsicht. Prüfen Sie Anzeigen sorgfältig, insbesondere über Internet-Suchmaschinen.

Eine Grundregel lautet: Wenn das Angebot sehr verlockend ist, dann sollten Sie umso kritischer sein. 

  • Überlegen Sie, ob Ihr konkretes "Arbeitsauftrag" sinnvoll und logisch ist. 
  • Geben Sie weder über das Internet noch telefonisch Ihre Adresse oder Kontodaten an unbekannte Unternehmen oder Personen weiter. Versenden Sie keine Kopien Ihres Ausweises an Fremde.
  • Lassen Sie sich nicht durch mögliche Drohungen, Nötigungen etc. zur Einhaltung eines vermeintlichen "Arbeitsvertrages" einschüchtern. 
  • Falls Sie ein solches oder ähnliches Jobangebot angenommen haben, informieren Sie umgehend die Polizei und leiten Sie keine Gelder weiter, die bereits auf Ihr Konto gebucht wurden.

Wenn Sie bereits eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, dann Lesen Sie sich diesen Rechtstipp zum Thema Vorladung bei der Polizei. Was muss ich beachten? durch oder kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt.

Fall eines Mandanten: Einstellung des Verfahrens

Einer solchen Verlockung nach dem „schnellen Geld“ konnte auch meine Mandantschaft nicht widerstehen. Nach der oben beschriebenen Masche ahnte meine Mandantschaft nichts davon, dass er/sie sich strafbar gemacht hat. Die Aufgabe meiner Mandantschaft bestand darin Apps zu testen und diese auszuwerten - genau nach dem Muster wie oben beschrieben. 

In der Folge bekam meine Mandantschaft Post von der Polizei. Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat gegen meine Mandantschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche nach § 261 StGB und der Beihilfe zum Betrug nach §§ 263, 27 StGB eingeleitet. Die Betrüger haben die Identität und das Bankkonto, welche meine Mandantschaft eröffnet hatte, dazu missbraucht, um bei EbayKleinanzeigen neue oder gebrauchte Elektroartikel zu unschlagbar günstigen Preisen anzubieten, so etwa Smartphones, Soundbars etc. 

Die Käufer überwiesen das Geld, bekamen jedoch nie die Ware. Da die Käufer die Bankdaten hatten, gingen Sie damit zur Polizei. Eine Abfrage des Kontos brachte die Polizei schließlich zu meiner Mandantschaft - die völlig ahnungslos war! 

In diesem Fall konnte ich eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Geldwäsche nach § 153 StPO für meine Mandantschaft erwirken. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren mit Zustimmung des Amtsgericht gegen meine Mandantschaft eingestellt. Damit ist meine Mandantschaft nicht vorbestraft! 

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Einen kurzen Überblick zum Thema Strafrecht erhalten Sie hier "FAQ-Strafecht & Strafprozess"

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Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/geldw%C3%A4sche-1963184/

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