Jugendstrafrecht in Leipzig und Umgebung: Grundsätzliches

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Eines meiner wichtigen Betätigungsfelder: Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden.

Im Verfahren gegen 14- bis 17-Jährige (Jugendliche) und 18- bis 20-Jährige (Heranwachsende) gelten regelmäßig die besonderen Verfahrensbestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Es beinhaltet vom allgemeinen Strafrecht teilweise abweichende Verfahrensregeln und vor allem besondere Sanktionen (Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe). Heranwachsende können sowohl nach Jugendstrafrecht als auch nach Erwachsenenstrafrecht (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe) bestraft werden. Hierfür kommt es auf den Reifegrad zum Tatzeitpunkt an. 

Wird in einem Strafverfahren die Schuld des Jugendlichen festgestellt, hat sich ein Jugendrichter nicht wie im Erwachsenenstrafrecht vom Sühnegedanken und Abschreckungsgedanken, sondern ausschließlich vom Erziehungsgedanken leiten zu lassen. 

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie Jugendliche(r) oder Eltern eines/einer Jugendlichen sind, gegen den oder die strafrechtlich ermittelt wird oder bereits Anklage erhoben wurde. Die Kontaktaufnahme sollte idealerweise sofort nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung erfolgen: Zum einen haben die Ermittlungsbehörden als Gegenüber nun einen Profi auf Augenhöhe; zum anderen ist die schnellstmögliche Akteneinsicht von hoher Bedeutung. Umfassende Akteneinsicht wird nur dem Verteidiger bewilligt.

Viele Grüße aus Leipzig, 

Ihr Patrick Stolberg

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht


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