JUICY FIELDS: Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bundesregierung plant die Legalisierung von Cannabis zum Freizeitgebrauch. Kanada, die USA und die Niederlande beweisen es: Die Branche um den Anbau und Vertrieb von Hanf boomt weltweit. Viele Anleger wollten von diesem Boom profitieren und investierten bei Juicy Fields in die psychedelische Pflanze. Jetzt der Schock: Am 16. August 2022 durchsuchte die Polizei mehrere Objekte aus dem Juicy Fields-Umfeld und die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Kapitalanlagebetrugs (Aktenzeichen 241 Js 1328/22). Anlegern droht nun der Totalverlust.

Das Versprechen: Marihuana als Erfolgsmodell

Das Angebot klang verlockend: Bis zu 66 Prozent Rendite für Investitionen in medizinisches Marihuana, das in Deutschland zeitnah legalisiert wird. Genau das versprach die Berliner Website von Juicy Fields ihren Anlegern. Mit dem Geld würde man Eigentum an den Pflanzen erwerben, die fachmännisch in einem Gewächshaus großgezogen würden. Nach drei Monaten wären die Pflanzen erntereif. Durch den späteren Verkauf würde die attraktive Rendite erzielt werden. In Fachkreisen wird diese Anlage-Methode auch als E-Growing bezeichnet. 

Der tiefe Fall: 2,6 Millionen Euro eingefroren

Als die versprochene Rendite-Zahlung ausblieb, gingen bei der Staatsanwaltschaft eine Vielzahl von Strafanzeigen ein.  Der Verdacht: Kapitalanlagebetrug. Geklärt werden muss jetzt, ob es die Pflanzen jemals gegeben hat. Vergangenen Dienstag (16. August 2022) durchsuchte das Landeskriminalamt Berlin (LKA) zusammen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Privatwohnungen und Geschäftsräume von zwölf Verdächtigen und stellten Dokumente sicher. Die BaFin fror zudem  Vermögenswerte in Höhe von 2,6 Millionen Euro von vier beteiligten Gesellschaften ein. Die Benutzerkonten wurden gesperrt und der Betrieb der deutschen Firma untersagt

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen Anlegern

Sollten auch Sie von dem Juicy Fields-Skandal betroffen sein, nehmen Sie gerne Kontakt  zu uns auf. Die erfahrenen Anwältinnen der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht erreichen Sie wie folgt:  


• telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20 oder

• per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de oder

• vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Nutzen Sie auch gerne unser  Kontaktformular. Die Anfrage ist unverbindlich und wird kurzfristig von uns beantwortet. 





Es bedarf schneller Regulierung der gesamten Komplexe, welche mit Cannabis zusammenhängen. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth

Beiträge zum Thema