Juragent AG - Erste Urteile auf Zahlung der Garantieausschüttung erstritten

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Zwischenzeitlich konnten Seitens der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vor dem AG Berlin Charlottenburg in einer Vielzahl von Klageverfahren die Ansprüche der Anleger diverser Juragent-Fonds auf Auszahlung der ausstehenden Garantieausschüttung gerichtlich durchgesetzt werden.

Das Amtsgericht Charlottenburg stellte in seiner ausführlich begründeten Entscheidung vom 08.12.2009 fest, dass der Anspruch der Anleger auf Zahlung der Garantieausschüttung in vollem Umfang besteht.

Dementsprechend wurde die Juragent AG zur Zahlung der Garantieausschüttung verurteilt. Auch die Anwalts- und Gerichtskosten des Anlegers sind nach der Entscheidung des AG Charlottenburg von der Fondsgesellschaft zu tragen.

Zwischenzeitlich liegen auch die ersten Ergebnisse hinsichtlich der von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte eingereichten Schadenersatzklagen gegen die Juragent AG und den ehemaligen Vorstand, Herrn Mirko H. vor.

Die Klagen sind auf Rückabwicklung der Beteiligung an den Juragent-Fonds gerichtet.

Die Anleger verlangen vor Gericht von der Juragent AG und deren ehemaligen Vorstand Mirko H., so gestellt zu werden, als hätten sie die Beteiligung an den jeweiligen Juragent Fonds nie erworben.

Sie fordern die Rückzahlung ihrer jeweiligen Einlagen nebst dem bezahlten Agio. Die Kosten dieser Verfahren werden bei bestehenden Rechtsschutzversicherungen in der Regel in voller Höhe von den jeweiligen Versicherungen übernommen.

Mit einem ersten klagestattgebenden Urteil vom 12.01.2010 wurden Seitens des LG Berlin nun die Schadenersatzansprüche des dort klagenden Anlegers gegen die Juragent AG und Herrn Mirko. H. vollumfänglich bestätigt.

Sowohl die Juragent AG, als auch Herr Mirko H. wurden Seitens des LG Berlin verurteilt, dem Anleger den Gesamtbetrag seiner Einlage nebst Agio zurückzuerstatten. Auch die Verfahrenskosten des Anlegers (Anwalts- und Gerichtskosten) sind von der Juragent AG und Herrn H. zu tragen.

Parallel erging Seitens einer anderen Kammer des LG Berlin eine klageabweisende Entscheidung gegen einen Anleger. Das Urteil der 22. Zivilkammer wurde allerdings von einem Richter gefällt, der es noch nicht einmal erforderlich gehalten hatte, der dortigen Klägerin eine Schriftsatzfrist auf die Klagerwiderung einzuräumen, obwohl die Klageerwiderung erst zwei Tage vor der mündlichen Verhandlung an die dortige Klägerin zugestellt wurde. Aus Sicht der Kanzlei CLLB liegt hierin eine Verletzung elementarster Verfahrensrechte Gegen das Urteil wird daher auf jeden Fall Berufung eingelegt, zumal zuvor bereits gegen den gleichen Richter ein Ablehnungsgesuch gestellt wurde, nachdem auch Seitens eines weiteren Anlegers erhebliche Bedenken gegen dessen Unparteilichkeit vorgebracht wurden.

Der ehemalige Vorstand Mirko H. wurde mit einem weiteren Urteil des LG Berlin vom 19.10.2009 ebenfalls zur Zahlung von Schadenersatz zu Gunsten eines weiteren Anlegers der Vierten Juragent Prozesskostenfonds GmbH & Co. KG verurteilt.

Auch in der mündlichen Verhandlung eines weiteren „Juragent-Verfahrens" vom 08.12.2009 wies der Vorsitzende Richter des Landgerichts Berlin darauf hin, dass die Klage gegen die Juragent AG und deren ehemaligen Vorstand begründet sei.

Diese Rechtsauffassung wurde auch in der weiteren mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin vom 10.12.2009 bestätigt. Auch in der dortigen Verhandlung führte die Vorsitzende Richterin aus, dass sie die Klage für begründet erachte.

CLLB Rechtsanwälte wird sich auch weiterhin für die von ihr vertretenen Anleger der diversen Juragent-Fonds für eine gerichtliche und außergerichtliche Lösung einsetzen. Daneben werden wir Sie gerne über den weiteren Gang des Verfahrens informieren.

Weitere Informationen zu uns und unserer Kanzlei und das Verfahren „Juragent" finden Sie auch im Internet unter www.cllb.de.


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