Justizministerium hält Streaming für urheberrechtlich unbedenklich
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In Zusammenhang mit den Abmahnungen wegen angeblich urheberrechtswidrigen Streamings auf dem Internetportal Redtube.com verweisen wir auf eine Stellungnahme des BMJ auf eine Anfrage der Fraktion der Linkspartei. Laut Bericht der Onlineausgabe des Spiegels, hält das Justizministerium aktuell das Betrachten von gestreamten Werken im Internetbrowser für urheberrechtlich unbedenklich.
Allerdings verweist das BMJ zugleich wohl darauf, dass die Frage noch nicht höchstgerichtlich entschieden sei. Trotzdem stützt die Stellungnahme wohl die Rechtsposition derjenigen Betroffenen, die bei den Redtube-Abmahnungen die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt und zudem die Zahlung der geforderten 250,00 Euro verweigert haben.
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