Kampf gegen negative Online-Bewertungen – eine strafrechtliche Betrachtung

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Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Innsbruck, Mag. Stefan Gamsjäger.

www.strafverteidiger-innsbruck.at

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Mag. Stefan Gamsjäger, Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Innsbruck, bietet professionelle Unterstützung bei der Beseitigung von unrechtmäßigen Online-Bewertungen an, die auf unwahren Tatsachenbehauptungen beruhen und somit das Persönlichkeitsrecht und den Ruf von Unternehmen oder Privatpersonen schädigen können. 

Die relevanten Rechtsgrundlagen in Österreich sind unter anderem üble Nachrede, Beleidigung und Kreditschädigung nach §§ 111, 115 und 152 des österreichischen Strafgesetzbuchs (StGB), sowie zivilrechtliche Ansprüche gemäß § 1330 ABGB und besondere Bestimmungen des Mediengesetzes zum Schutz des Persönlichkeitsrechts. 

Unwahre, rufschädigende Bewertungen sind nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch rechtswidrig sind und durch gezielte strafrechtliche Maßnahmen bekämpft werden können. 

Durch gezielte Abmahnungen und Unterlassungsaufforderungen gegen den Bewerter können unwahre Rezensionen oft wieder gelöscht werden. Im Fall von sogenannten Fake-Bewertungen kann mitunter eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden bzw. ein Antrag auf Auskunftsersuchen der IP-Adresse des Täters gestellt werden. Zögern Sie nicht, sich rechtliche Hilfe zu suchen, wenn es um den guten Ruf Ihres Unternehmens geht!

Finden Sie mehr Informationen auf unserer Website unter https://strafverteidiger-innsbruck.at/kampf-gegen-negative-online-bewertungen-eine-strafrechtliche-betrachtung/


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