Kanada - Residenzpflicht für Geschäftsführer in Teilen Nordamerikas fällt

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Kanada - Residenzpflicht für Geschäftsführer in Teilen Nordamerikas fällt

Die Provinzen Alberta und Ontario akzeptieren künftig auch Geschäftsführer ohne Ansässigkeitserfordernis.

Die umstrittene Residenzpflicht für Geschäftsführer soll diesen beiden wichtigen Provinzen in Kürze fallen.

Bei Gründung einer „Limited“ in Kanada, vergleichbar mit einer GmbH, war es bisher in Ontario und Alberta der Fall, dass zumindest ein örtlich ansässiger Geschäftsführer bestellt werden musste. Das gab den kanadischen Kanzleien wichtige Mitspracherechte für die sie auch entsprechend entlohnt wurden. Diese Vorschrift erschwerte in der Vergangenheit zahlreichen Mittelständlern eine Investition in diesen wichtigen Provinzen. Zu groß war der Aufwand und zu groß das Risiko, nicht den richtigen Fremdgeschäftsführer zu finden.

Eine gängige Methode war, ortsansässige Anwälte als (Mit-)Geschäftsführer einzusetzen.

Die Provinzen British Columbia, Nova Scotia und New Brunswick haben schon seit längerem die nationale Ansässigkeit des Geschäftsführers nicht mehr vorgeschrieben. Nun haben Alberta und Ontario angekündigt, den gleichen Weg zu gehen. In Ontario – dem wirtschaftlichen Herzen Kanadas – liegt sogar schon die entsprechende Gesetzänderung vor. Es wird erwartet, dass sie schon in wenigen Monaten in Kraft treten kann.

Mit dieser neuen Regelung wird es künftig deutlich einfacher, seine Geschäfte nahe bei seinen Kunden oder Lieferanten in Nordamerika zu betreiben. Aktuell bereiten wir bereits die ersten Neugründungen und Nachfolgeregelungen vor, um unsere Mandanten nach dem Ende der aktuellen Beschränkungen wieder neu in Kanada zu positionieren.

Sie hatten schon immer vor in Kanada ein Business neu zu gründen?  Jetzt ist der Moment. Kontaktieren sie eine deutsch kanadische Kanzlei – der Weg ist frei.

Sylvia Jacob, Inhaberin der Kanzlei Jacob Associates, ist eine der erfahrensten und renommiertesten Expertinnen für deutsch-kanadisches Recht. Sie hat eine dreifache Anwaltszulassung in Deutschland, Kanada, England & Wales. Die Rechtsanwältin agiert in Deutschland und Kanada, sei es in Wirtschaftsrechtsangelegenheiten zwischen Kanada und Deutschland, wie in privaten Rechtsbereichen, wie z.B. kanadisches Immigrationsrecht oder kanadisches Immobilienrecht

Foto(s): clemens-van-lay-J54iW_bQeTQ-unsplash


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