Kann eine Persönlichkeitsanalyse einer Online Partnervermittlung widerrufen werden?

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Kann eine Persönlichkeitsanalyse einer Online Partnervermittlung widerrufen werden?

Viele über das Internet abgeschlossene Verträge können von Verbrauchern widerrufen werden. Auch über das Internet abgeschlossene Partnerschaftsvermittlungsverträge können grundsätzlich widerrufen werden. Verlautbarungen dahingehend, das Widerrufsrecht sei bei Partnervermittlungsverträgen aus bestimmten Gründen ausgeschlossen, greifen regelmäßig nicht durch, es sei denn, es geht um den Widerruf einer abtrennbaren Leistung des Partnerschaftsvermittlungsvertrages und damit möglicherweise um die „Lieferung einer Ware nach Kundenspezifikation". Aber auch bei „abtrennbaren Leistungen" eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages kann Streit aufkommen, ob man diese als Verbraucher widerrufen kann oder nicht.

Das Landgericht Hamburg musste mit Urteil vom 31.01.2012, 312 O 93/11, einen solchen Fall klären. Es ging um die Frage, ob die von einer Online-Partnervermittlung zu einem Preis von 99,00 EUR erstellte Persönlichkeitsanalyse in Form einer PDF-Datei eine nach Kundenspezifikation erstellte Ware darstellt oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet ist und insofern gemäß § 312 d IV Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht besteht. Nutzer hatten sich beschwert, die nach Erstellung und Bezahlung einer Persönlichkeitsanalyse den Vertrag widerrufen und die gezahlten 99,00 EUR nicht zurück erhalten hatten.

Das Landgericht Hamburg urteilte, dass für den Kauf der Persönlichkeitsanalyse ein Widerrufsrecht besteht und die Verbraucher einen diesbezüglichen Vertrag widerrufen können. Zum einen sei die Persönlichkeitsanalyse keine Ware sondern das Ergebnis eines Rechenvorgangs, bei dem der tätigkeitsbezogene Aspekt (Beratung als Dienstleistung) im Vordergrund stehe. Die Persönlichkeitsanalyse sei auch nicht nach Kundenspezifikation angefertigt. Das wäre dann der Fall, wenn die Sache so individualisiert wäre, dass sie für den Unternehmer im Falle der Rücknahme wertlos wäre. Da die Löschung der Analyse nicht mehr als 5,00 EUR kosten würde (5% des Warenwertes), könne von einer Unwirtschaftlichkeit nicht die Rede sein. Die Persönlichkeitsanalyse sei auch zur Rücksendung geeignet. Es verbleibe dem Nutzer kein wirtschaftlicher Wert der Analyse in Form der Verwendung auf der Kontaktplattform. Dem Nutzer verbleibe zwar der Ausdruck oder das PDF-Dokument. Dies sei aber nicht gleichwertig mit der Persönlichkeitsanalyse in Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Partnerbörse.

Fazit

Wer sich als Nutzer auf einer Online-Partnerbörse kostenpflichtig angemeldet und bereits eine kostenpflichtige Persönlichkeitsanalyse erhalten hat, kann entgegen anders lautender Hinweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Partnerbörsen auch den Kauf der Persönlichkeitsanalyse widerrufen und den gezahlten Kaufpreis zurückverlangen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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