Kann über 10 Stunden am Tag gearbeitet werden? Corona macht es möglich!

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Wir bekommen immer häufiger die Anfrage, ob ein Arbeitnehmer mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten darf. Das Arbeitszeitrecht ist ein sehr kompliziertes und normalerweise ist es so, dass im Schnitt in der Woche nicht mehr als 8 Stunden pro Tag gearbeitet werden soll. Die Arbeitszeit darf bis zu 10 Stunden erweitert werden, wenn im Wochenschnitt maximal 48 Stunden nicht überschritten werden. Der Gesetzgeber geht dabei von werktäglicher Arbeit aus also von Montag bis Samstag. Bei einer Fünftagewoche heißt das, dass bis zu 10 Stunden an bis zu vier Tagen gearbeitet werden kann, um im Schnitt zu bleiben.

Unterscheide: gesetzliche Höchstarbeitszeit und vertraglich vereinbarte Arbeitszeit

Dabei muss unterschieden werden: das vorgenannte ist die gesetzliche Höchstarbeitszeit – also das was gesetzlich maximal erlaubt ist. Davon unterscheidet sich die vertraglich geschuldete Arbeitszeit, also die Arbeitszeit, die im Arbeitsvertrag geregelt ist, z. B. die 40-Stunden-Woche.

Es kommt jetzt aber vor, dass Menschen über die 10 Stunden hinaus arbeiten sollen. Das ist im Gesetz nicht vorgesehen, es sei denn es gibt Sonderregelungen in einem Tarifvertrag. Aber das Gesetz lässt eine weitere Ausnahme zu, die jetzt genutzt wurde.

Aktuelle Sonderregelung: Covid-19-Arbeitszeitverordnung

Das Arbeitsministerium ist berechtigt, durch Verordnung Änderungen im Arbeitszeitgesetz vorzunehmen. Und das hat es auch getan. Es gibt eine Covid-19-Arbeitszeitverordnung, die vorsieht, dass Arbeitnehmer in dem sogenannten systemrelevanten Berufen länger arbeiten können.

Was sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in systemrelevanten Berufen? Das sind diejenigen, die

  • in Supermärkten arbeiten,
  • in Krankenhäusern,
  • in Apotheken,
  • in der Pflege,
  • Produkte herstellen, die für die Bekämpfung der Epidemie wichtig sind, wie zum Beispiel Schutzmasken,
  • Menschen, die in Not- und Rettungsdiensten arbeiten,
  • für die Polizei arbeiten,
  • für die Energieversorgung und für die Abfall- und Abwasserentsorgung verantwortlich sind,
  • in der Landwirtschaft und Tierhaltung und
  • diejenigen, die für die Datennetze zuständig sind.

Arbeitnehmer in systemrelevanten Berufen können bis zu 12 Stunden werktäglich arbeiten.

Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bis zu 12 Stunden werktäglich eingesetzt werden, d. h. von Montag bis Samstag. Es gibt aber eine Grenze: über 60 Stunden in der Woche darf nicht gearbeitet werden!

Weitere Änderungen bei Ruhezeit und Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

In der Verordnung sind auch Regelungen aufgenommen, die eine Verkürzung der Ruhezeit um bis zu 2 Stunden ermöglichen. Eine Mindestruhezeit von 9 Stunden darf nicht unterschritten werden und die Reduzierung der Ruhezeit muss innerhalb von 4 Wochen ausgeglichen werden. D. h. bei einer kürzeren Ruhezeit, muss innerhalb von 4 Wochen im Schnitt die Ruhezeit 11 Stunden betragen.

Auch hinsichtlich der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt werden, wenn Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, aber auch, wenn die Ladenöffnungszeiten verändert werden und zum Beispiel eine Sonntagsöffnung ermöglicht wird. Auch hier ist sicherzustellen, dass es zu einem Ersatzruhetag kommt. Dieser muss innerhalb von 8 Wochen, spätestens jedoch in der derzeitigen Situation bis zum 31. Juli 2020 gewährt werden.

Diese Veränderung der Arbeitszeitverordnung ist in der Corona-Zeit befristet bis zum 30. Juni 2020.

Arbeitsvertraglich bedeutet eine Beschäftigung von bis zu 12 Stunden, dass dies Überstunden sind. Wenn aufgrund des Arbeitsvertrages oder aufgrund eines Tarifvertrages Ansprüche auf Überstundenzuschläge bestehen, sind diese auch in diesem Fall zu zahlen.

Zusammenfassung:

Noch einmal zusammengefasst: 12-Stunden-Tage können in Corona-Zeiten bei systemrelevanten Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglicht werden. Im Zweifelsfall sollte ein solcher Einsatz überprüft werden – entweder durch den Betriebsrat oder natürlich durch einen Anwalt.

Selbstverständlich sind unsere Expertinnen und Experten ständig für konkrete arbeitsrechtliche Fragen erreichbar. Per Telefon, per E-Mail oder per Videochat können wir Sie bundesweit beraten und vertreten. Beachten Sie bitte auch unsere weiteren Rechtsprodukte.


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