Die Rechtsanwälte Von Appen Jens Legal mahnen i. A. d. HSV Fußball AG Markenverletzungen ab

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Die Rechtsanwaltskanzlei Von Appen Jens Legal mahnt im Auftrag der HSV Fußball AG angebliche Markenrechtsverletzungen ab. Abgemahnt wird die vermeintlich unzulässige Verwendung der Wortmarke „HSV“.

Die Vorwürfe

Die Rechtsanwälte werfen dem Abgemahnten vor bei dem Online-Verkauf von Fanclub-Aufnähern unzulässigerweise die Bezeichnung „HSV“ in der Überschrift verwendet zu haben. Die Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass die HSV Fußball AG alleinige Inhaberin der Wortmarke „HSV“ sei, die unter der Nr. 30613597 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen sei.  

Grundsätzlich sei eine Verwendung der Wortmarke „HSV“ im Geschäftsverkehr nur mit Zustimmung der Markeninhaberin HSV Fußball AG zulässig, § 14 Abs. 2 MarkenG. Eine solche Zustimmung sei nicht erfolgt. Daher stelle die Verwendung der Wortmarke eine unzulässige Markenrechtsverletzung dar.

Die Forderungen

Die Rechtsanwälte fordern vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und einer Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von mehr als tausend Euro. Weiterhin stünde der HSV Fußball AG noch ein Anspruch auf Auskunftserteilung und Schadensersatz zu.

Was kann ich nach Erhalt einer Abmahnung tun?

Wichtig ist, dass sie nicht einfach die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben oder Zahlungen tätigen! Im besten Fall schalten Sie umgehend nach Erhalt der Abmahnung einen spezialisierten Anwalt ein. Ein Fachanwalt wird für Sie überprüfen, ob die von der Gegenseite vorgeworfenen Rechtsverletzungen überhaupt dem Grunde nach bestehen. Ihr Anwalt wird auch prüfen, ob der durch die Gegenseite festgesetzte Zahlungsanspruch (in der angegebenen Höhe) besteht. Erfahrene Anwälte auf den Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts können Sie umfassend beraten und bestmögliche Ergebnisse erzielen. Gerne helfen auch unsere spezialisierten Anwälte Ihnen mit Ihrer markenrechtlichen Abmahnung.

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