Abmahnung der Kanzlei Appen Appen Jeans Legal für den VfB Stuttgart (Markenrechtsverletzung)

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Die Kanzlei Von Appen Jens Legal aus Hamburg verschickt für die VFB Stuttgart 1893 AG Abmahnungen aufgrund vermeintlicher Markenrechtsverletzungen. Die VFB Stuttgart 1893 AG ist die Markeninhaberin der Wortmarke „Vfb Stuttgart“ und Inhaberin der Wort- und Bildmarke „Vfb“, die jeweils beim deutschen Patent- und Markenrechtsamt eingetragen sind.

In der Abmahnung heißt es, der abgemahnte Online-Händler soll die Wort sowie die Wort- und Bildmarke ohne Autorisierung der VFB Stuttgart 1893 AG für die Titel seiner Auktionen und die Auktionsbilder verwendet haben. Für die Verwendung der geschützten Begriffe sei laut der Kanzlei jedoch eine Zustimmung durch die VFB Stuttgart 1893 AG erforderlich, da sie die alleinige Markeninhaberin sei. Eine erforderliche Zustimmung der VFB Stuttgart 1893 AG sei laut der Kanzlei nicht erfolgt.

Laut der Kanzlei stünden der VFB Stuttgart 1893 AG aufgrund der Markenrechtsverletzungen nunmehr Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche zu.

Was wird gefordert?

Die VFB Stuttgart 1893 AG fordert:
• Abgabe einer Unterlassungserklärung
• Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 1.531,90 € unter Zugrundelegung eines Streitwerts von 50.000,00 €
• Auskunftserteilung und Schadensersatz

Wie reagiere ich nach Erhalt einer Abmahnung?
Sie sollten am besten umgehend einen Markenrechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) einschalten. Mit Hilfe Ihres Anwalts können sie zunächst erörtern, ob ein Markenrechtsverstoß überhaupt gegeben ist. Sollte also ein Markenrechtsverstoß vorliegen, wird für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt. Hierfür wird insbesondere überprüft, ob der von der Gegenseite zugrunde gelegte Streitwert in der angegeben Höhe auch wirklich angemessen ist. Zudem kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben werden.
Gerne hilft unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner Scharfenberg Ihnen mit Ihrer Abmahnung! Rufen Sie uns hierfür einfach zunächst für ein kostenloses Erstgespräch an.


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